Halbwaisen- und Erziehungsrente

  • Hallo,


    mein Sohn (14) erhält seit diesem Jahr eine Halbwaisenrente und ich eine Erziehungsrente, ich bin Arbeitnehmer. Muss ich diese Renten unter
    "Renten und andere Leistungen" angeben oder gilt hier auch die Anlage R? Die Anlage R habe ich aber nicht in meinem Programm. Muss ich evtl. für meinen Sohn eine eigene Steuererklärung abgeben? Gibt es Steuertipps die ich berücksichtigen sollte?


    Ich benutze seit Jahren erfolgreich das WISO-Sparbuch aber hier weiss ich nicht weiter.


    Vielen Dank


    Jürgen

    • Offizieller Beitrag

    In Deiner Steuererklärung musst du die Einkünfte des Sohnes erst dann angeben, wenn er das 18. Lebensjahr vollendet hat.


    Ob der Sohn eine eigene Steuererklärung abgeben muss, hängt davon ab, wie hoch seine Einkünfte sind.


    Unter 8.004 € zu versteuernden Einkommen des Sohnes braucht er keine Steuern zu zahlen.

  • Ok, mein Sohn hat keine weiteren Einkünfte, dann gebe ich die Halbwaisenrente überhaupt nicht an??
    Was ist mit der Erziehungsrente, diese Rente gebe ich unter "Renten und andere Leistungen" ein?