Es sind aber keine Aufwendungen, die ausschließlich dem dienstlichen Zweck dienen. Es ist Schadensersatz, welcher im Rahmen einer Pflichtverletzung entstanden ist.
Überspitzt formuliert:
Da kann man als Soldat also seine gesamte gestellte Ausrüstung, samt Waffe, als verloren melden. Erstattet seinem Dienstherrn den entstandenen Schaden und macht diesen Schadensersatz dann als Werbungsausgabe geltend, weil es Aufwendungen sind, die ausschließlich dem dienstlichen Zweck dienen?
Tut mir leid, das Verstehe ich nicht.