Selbstverlage für Autoren - Kann man die Kosten für ein Buch steuerlich absetzen

  • Hallo,


    mein Name ist Horst und ich mache dieses Jahr 2010 zum zweiten Mal unsere Steuererklärung mir der WISO Software. Hat letztes Jahr sehr gut funktioniert. Da wir seit letztem Jahr eine PV-Anlage auf dem Dach betreiben hat uns der Lohnsteuerhilfeverein nicht mehr geholfen, da nun ein Gewerbe betrieben wird. Hat dank WISO trotzdem gut funktioniert.


    Nun hat meine Frau, die Beamtin ist, aber im Urlaub aus familieren Gründen, über einen Selbstverlag in Österreich einen Krimi veröffentlicht. Immerhin weit über 5000 Euro dafür bezahlt. Ob es jemals zu einem Gewinn aus der Veröffentlichung kommt ist fraglich ;( . Das Buch ist wirklich spannend, aber was hilft es. Dazu müssen rechnerisch über 1600 Bücher verkauft werden :D .


    Nun zu meiner Frage - Kann man die Auslagen irgendwie berücksichtigen? Oder funktioniert das auch nur wenn meine Frau ein Gewerbe angemeldet hat?


    Viele Grüße von der verschneiten schwäbischen Alb

    • Offizieller Beitrag

    Oder funktioniert das auch nur wenn meine Frau ein Gewerbe angemeldet hat?

    Natürlich fällt das unter Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Und zwar gleichgültig, ob ein Gewerbe (richtiger Weise) beim Ordnungsamt der zuständigen Gemeindeverwaltung angemeldet wurde oder nicht. Dann ist die übliche Einnahmeüberschussrechnung/Gewinnermittlung zu erstellen und ggf. dem FA gegenüber nachzuweisen, dass eine "Überschusserzielungsabsicht" (Totalgewinn auf ungefähren Zeitraum von 10 Jahren bezogen) besteht (detaillierte Einkommensprognose). Ggf. bzw. mit Sicherheit werden die künftigen Einkommensteuerbescheide dann hinsichtlich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb für teilweise vorläufig i.S. § 165 Absatz 1 der Abgabenordnung (AO) erklärt. Nach 10 Jahren (ggf. auch früher oder später) wird dann die Erzielung des Totalgewinnes überprüft. Dann muss bei evtl. steuerlicher "Liebhaberei", nach rechtlichem Gehör, mit der rückwirkenden Berichtigung der Einkommensteuerbescheide gerechnet werden.