Privat Notebook in Betriebsvermögen

  • Hallo,
    ich möchte mein Notebook das ich vor meiner Selbstständigkeit gekauft habe ins Betriebsvermögen aufnehmen.


    Kaufpreis war 2250,29 € (brutto); 1891,00 € (netto)


    Ich könnte es noch 25 Monate abschreiben. Berechnet sich der Wert der Einlage jetzt nach dem Brutto-Wert, da ich die UmSt nicht abziehen konnte oder nach dem Netto-Wert bei der Anschaffung.


    Danke

  • Zitat von bluhmedia-events

    Berechnet sich der Wert der Einlage jetzt nach dem Brutto-Wert, da ich die UmSt nicht abziehen konnte oder nach dem Netto-Wert bei der Anschaffung.


    Nach dem Zeitwert der Sacheinlage. Im Zweifel ist der Zeitwert durch geeignete Dokumente zu belegen.
    Da es sich um eine Privateinlage handelt, kann keine Umsatzsteuer berücksichtigt werden.

    2 Mal editiert, zuletzt von khmcologne ()