Hallo,
ich möchte mein Notebook das ich vor meiner Selbstständigkeit gekauft habe ins Betriebsvermögen aufnehmen.
Kaufpreis war 2250,29 € (brutto); 1891,00 € (netto)
Ich könnte es noch 25 Monate abschreiben. Berechnet sich der Wert der Einlage jetzt nach dem Brutto-Wert, da ich die UmSt nicht abziehen konnte oder nach dem Netto-Wert bei der Anschaffung.
Danke