Rechnungen nach dem Reverse-Charge-Verfahren

  • Hallo zusammen,


    ich nutze das Modul "Einnahmenüberschussrechnung" im WISO-Sparbuch, um laufende Buchungen als Kleinstunternehmer zu erfassen. Unter anderem schalte ich Werbung über Google AdWords. Die entsprechenden Rechnungen weisen keine Mehrwertsteuer aus (Unternehmenssitz in Irland), unterliegen also dem Reverse Charge Verfahren. Wie muss ich diese Rechnungen buchen, damit sie steuerlich korrekt erfasst werden? Ich muss ja schließlich noch die MwSt. abführen.


    Vielen Dank für die Hilfe.

  • Ich bin kein Umsatzsteuerspezialist - aber ein Blick in die Gesetze hilft hier vielleicht zumindest logisch weiter.


    Es handelt sich bei den von Ihnen beschriebenen Leistungen um sonstige Leistungen im Sinne von § 3a Abs. 4 UStG (Werbeleistungen), damit greift § 13b Abs. 1 Nr. 1 UStG, die Umsatzsteuerschuldnerschaft geht über. Das haben Sie richtig erkannt. Was heisst das für die Buchungen?


    1. Die Steuerschuldnerschaft geht über, d.h. Sie müssen die entstehende Umsatzsteuer nach deutschem Recht (also 19%) an das Finanzamt abführen.
    2. Die abzuführende Umsatzsteuer ist damit aber gleichzeitig Vorsteuer bei Ihnen.


    Folglich müssen Sie die fällige Umsatzsteuer selber berechnen, da sie mit Ausstellung der Rechnung, spätestens mit Ablauf des der Ausführung der Leistung folgenden Monats fällig wird. Sie buchen dann einmal "Forderung aus Vorsteuer" an "Vorsteuer" und gleichzeitig "Umsatzsteuer" an "Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer". Damit haben Sie im Ergebnis keine Gewinnauswirkung und gleichzeitig die richtige Verrechnung gegenüber dem Finanzamt.

  • Vielen Dank für die hilfreichen Tipps.


    Leider gibt es in der Einnahmenüberschusrechnung keine Konten 3420 oder ähnliche.


    Eine Möglichkeit der Buchung von "Umsatzsteuer" an "Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer" habe ich ebenfalls nicht gefunden.


    Wer kann mir weiterhelfen?