Hallo,
ich muss nach Auflösung eines Investitionsabzugbetrages aus 2007 Zinsen
in Höhe von 230,00 Euro zahlen. Sind diese Zinsen BA?
Vielen Dank!
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Meinst Du die Nachzahlungszinsen aus dem berichtigten Einkommensteuerbescheid? Nein, das wären keine Betriebsausgaben. Warum auch? Dein privater Einkommensteuerbescheid wird ja nur berichtigt.
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Ich meine die 0,5% Zinsen für die Steuernachzahlung über 2.300,00 Euro. Ich dachte, da die Zinsen durch eine betrieblich veranlasste Handlung zustande gekommen sind wäre es möglich diesen "Strafzins" als BA anzusetzen. Also ich meine nicht die Steuernachzahlung sondern nur die Zinsen für die nicht getätigte Investition.
Edit:
Ich glaub ich bin auch im falschen Forum gelandet. -
Ich meine die 0,5% Zinsen für die Steuernachzahlung über 2.300,00 Euro.
...du hast es doch schon richtig geschrieben.
Die Zinsen zahlst du auf zu wenig gezahlte Einkommensteuer, und das ist Privatsache.
MfG Günter -