Folgende Situation: habe im November 2010 eine ETW gekauft und werde sie nach Fertigstellung zum 01.07.2011 vermieten. Für 2010 fallen bereits Kosten für Erwerb, Grundbucheintrag, Zins etc. an. Sind Kosten frühestens im Jahr der Fertigstellung ansetzbar und die von 2010 mein 'Privatvergnügen' oder wie kann ich diese Kosten in WISO Steuersparbuch 2011 ansetzen? Unter Immobilien - Selbstgenutzte Objekte - Allgemeine Angaben kann ich bei Anschaffung/Herstellung auch 'Erwerb eines noch zu errichtenden Objektes' auswählen, nicht aber hiermit verbundene Kosten eintragen?
Aufwendungen für im Bau befindliche ETW
- MB41
- Erledigt
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Zählt alles zu den Herstellungskosten, ab Fertigstellung dann die Afa von der Gesamtsumme.
MfG Günter -
Zählt alles zu den Herstellungskosten, ab Fertigstellung dann die Afa von der Gesamtsumme.
MfG GünterLieber Günter, so einfach ist es dann doch nicht.
Alles die AfA betreffende hat in 2010 noch nichts zu suchen. (Vorweggenommene) Werbungskosten (z.B. Finanzierungskosten) sind selbstverständlich ganz normal bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (vermietete Objekte) geltend zu machen. Du musst natürlich Angaben zu Datum des Kaufvertrags, Datum des Bauantrags, Baubeginn, Größe des Objektes, Größe der vermieteten Fläche, etc. machen. Das Datum der Fertigstellung/Anschaffung/Übergang Besitz Nutzungen und Lasten bleibt frei (nur Prüfhinweis). Das Finanzamt wird den Bescheid ggf. vorläufig nach § 165 Absatz 1 der Abgabenordnung erlassen, weil insoweit natürlich die Einkunftserzielungsabsicht abzuwarten bleibt (tatsächliche Vermietung). Also, falls schon vorhanden, den Mietvertrag bereits der Erklärung beifügen.
Schon einmal daran gedacht, zumindest für die ersten beiden Jahre einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe zu beauftragen?
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Lieber Günter, so einfach ist es dann doch nicht.
Ich meinte Afa ab 1.7.2011, ab da dann auch erst Werbungskosten, wenn überhaupt vermietet.
Und Steuerberater für die ersten Jahre, selbstverständlich, aber darf man das überhaupt noch sagen.MfG Günter
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Ich meinte Afa ab 1.7.2011, ab da dann auch erst Werbungskosten, wenn überhaupt vermietet.
Und das genau ist so nicht richtig. Siehe auch meine obigen Ausführungen hinsichtlich "vorweggenommener Werbungskosten". Und die Vermietungsabsicht ist, zumindest für das Forum, unstreitig, da der Threadersteller ja ausdrücklich erwähnt, diese zu haben.
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Und das genau ist so nicht richtig.
ok, hab es recherchiert
Ich hab das Gefühl, das das alles immer komplizierter wird, und man wirklich, auch bei meinem Wissensstand, immer vorher einen Fachmann zu Rate zieht.
MfG Günter -
Ich hab das Gefühl, das das alles immer komplizierter wird, .....
Das mag schon stimmen, allerdings gilt das von mir beschriebene im Grundsatz eigentlich schon immer.