Bescheid für 2005 erst 2010 geändert

  • Hallo,



    ich habe bereits den Steuerbescheid für 2005 am 14.11.2006 erhalten. Jetzt wurde der Bescheid mit Datum vom 27.12.2010 nach § 173 Abs.1 Satz 1 Nr.1 AO geändert.


    Ist es nicht rechtswidrig ? Was ist mit der Festsetzungsverjährung von 4 Jahren ? Soll ich einen Widerspruch einreichen ?



    Vielen Dank für eure Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Ist es nicht rechtswidrig ? Was ist mit der Festsetzungsverjährung von 4 Jahren ? Soll ich einen Widerspruch einreichen ?

    Rechnen solltest du doch können: 31.12.2006 + 4 Jahre = 31.12.2010 - Bekanntgabedatum 27.12.2010 = innerhalb Festsetzungsfrist


    Du wirst ja wohl am besten wissen, warum der Bescheid geändert worden ist. Eine Änderung nach § 173 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 AO ist eine Änderung auf Grund "neuer Tatsachen". Da wirst Du dann wohl in Deiner Einkommensteuererklärung für 2005 unzutreffende Angaben gemacht haben. Das Bekanntgabedatum des Änderungsbescheides befindet sich noch innerhalb der regulären vierjährigen Festsetzungsverjährung. Da braucht es noch nicht einmal die Annahme einer leichtfertigen oder vorsätzlichen Steuerverkürzung. Je nach Sachverhalt kann es natürlich sein, dass auch noch andere Kalenderjahre aufgerollt werden. Auch musst Du u.U., je nach Sachverhalt, mit der Festsetzung von Hinterziehungszinsen rechnen.

  • Ist es nicht rechtswidrig ?


    4. Nachträglich bekannt gewordene neue Tatsachen oder Beweismittel
    4.1. Allgemeines
    Nach § 173 Abs. 1 AO sind Steuerbescheide aufzuheben oder zu ändern, wenn nachträglich Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden, die zu einer höheren Steuer (§ 173 Abs. 1 Nr. 1 AO; (») Ansparrücklage) oder zu einer niedrigeren Steuer (§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO) führen. Bei einer Änderung zugunsten des Stpfl. darf kein grobes Verschulden am nachträglichen Bekannt werden dieser Tatsachen vorliegen (» Schätzung).