Expertenfrage - Steuer bei Lebensmittelpunkt im Ausland

  • Hallo liebe Steuerexperten,


    Einnahmen in Deutschland aus Immobilienvermietung müssen in Deutschland versteuert werden, auch wenn man im Ausland wohnt, oder?


    1) Gibt es hier einen Unterschied je nachdem ob es in dem Land in dem man lebt ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland besteht oder nicht? Muss man zwinged die Einnahmen in Deutschland versteuern?
    2) Beispiel: 2 Wohnungen. 1 davon ist ein denkmalgeschützter Altbau. Ist es hier möglich, die Aufwendungen bzw. die Sonderabschreibung gegen die Mieteinnahmen der beiden Wohnungen zu rechnen?


    Danke für jegliche Hilfe!
    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    1) Gibt es hier einen Unterschied je nachdem ob es in dem Land in dem man lebt ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland besteht oder nicht? Muss man zwinged die Einnahmen in Deutschland versteuern?

    Bei der Besteuerung sind die zwischen den beteiligten Statten geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) maßgeblich.

    2) Beispiel: 2 Wohnungen. 1 davon ist ein denkmalgeschützter Altbau. Ist es hier möglich, die Aufwendungen bzw. die Sonderabschreibung gegen die Mieteinnahmen der beiden Wohnungen zu rechnen?

    Wer seinen Wohnsitz im Ausland hat und hier im Inland vermiete Immobilien besitzt, unterliegt ggf. der beschränkten Einkommensteuerpflicht. Das hier zu erläutern sprengt den Rahmen eines Forums und sollte von einem Steuerberater vor Ort und in Kenntnis des vollständigen Sachverhaltes beurteilt werden.

  • Hallo,


    wo kann ich hierzu selber lesen bzw. mich selber informieren ohne einen Steuerberater, weil es um einen hypothetischen Fall geht und nicht um einen konkreten Fall.


    1.) Wohnsitz Ausland = Spanien (mit Doppelbesteuerungsabkommen)
    2.) Wohnsitz Ausland = Südamerika (ohne Doppelbesteuerungsabkommen)


    Danke für Hilfe.


    Gruß
    AK

    • Offizieller Beitrag

    wo kann ich hierzu selber lesen bzw. mich selber informieren ohne einen Steuerberater, weil es um einen hypothetischen Fall geht und nicht um einen konkreten Fall.

    In den gesetzlichen Vorschriften und den betrffenden DBA´s nachlesen und ggf. einen Steuerkommentar oder ein Lehrbuch zu Rate ziehen.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    1) Gibt es hier einen Unterschied je nachdem ob es in dem Land in dem man lebt ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland besteht oder nicht? Muss man zwinged die Einnahmen in Deutschland versteuern?


    Die Sozialversicherungsnummer hat nichts mit Steuerrecht zu tun.


    Vermietungseinkünfte sind immer in dem Land zu versteuern, in dem die Immobilie liegt.


    Für Spanien gilt die Besonderheit, dass die Einkünfte auch in Spanien zu versteuern sind, dort wird allerdings die deutsche Steuer auf die spanische Steuer angerechnet.