Hallo liebe Steuerexperten,
Einnahmen in Deutschland aus Immobilienvermietung müssen in Deutschland versteuert werden, auch wenn man im Ausland wohnt, oder?
1) Gibt es hier einen Unterschied je nachdem ob es in dem Land in dem man lebt ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland besteht oder nicht? Muss man zwinged die Einnahmen in Deutschland versteuern?
2) Beispiel: 2 Wohnungen. 1 davon ist ein denkmalgeschützter Altbau. Ist es hier möglich, die Aufwendungen bzw. die Sonderabschreibung gegen die Mieteinnahmen der beiden Wohnungen zu rechnen?
Danke für jegliche Hilfe!
Gruß