Buchführung für Einzelunternehmer mit Umsatzsteuerpflicht, wie buche ich korrekt?

  • Hallo,


    ich habe mir Wiso mein Büro soweit eingericht (bin Anfänger) - der Zugriff auf die Online Konten funktioniert, die wesentlichen Daten sind eingetragen, grundsätzlich klappen auch die Buchungen, aber an der ein oder anderen Stelle bin ich mir noch unsicher.


    Gibt es hier jemanden der mir per Teamviewer mal über die virtuelle Schulter schauen kann? Zeitaufwand wären vermutlich ca. 60-90 Minuten.
    Fragestellungen:


    Wie buche ich korrekt? (Nur rel. einfache Sachen, im wesentlichen Sachkosten und Dienstleistungen im In- und Ausland. Keine Löhne, Grundstücke oder andere größere Dinge.
    An ein oder zwei Stellen ist mir Wiso MB nicht ganz klar - Da hätte ich auch noch 'ne Frage.


    Gegen Bezahlung. Kontakt auf gerne per PN.


    Vielen Dank.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Willkommen
    Hallo steel51,
    Willkommen
    Als Kleinunternehmer unterliegt man eben nicht der Umsatzsteuerpflicht.
    (D.h. man muss nicht regelmässig die 19 % in den Ausgangsrechnungen und 19 % in Ausgabebelege dem FA melden. etc Deine Ausgabebelege rechnest Du Dir in der EÜR voll an: brutto ohne Abzug der MWST)


    Deine Rechnungen werden ohne MWST ausgestellt. Dazu muss unter > Stammdaten > Meine Firma > Einstellungen > Grundeinstellungen > Steuereinstellungen ganz unten MWST Einstellung der grüne Punkt bei Umsatzsteuer befreit liegen - wichtig ausgewählt wird: Erlöse als Kleinunternehmer.
    Gleich daneben steht in Blau Hinweis. Hier öffnet sich für Dich als Laien eine Pflichtlektüre, die standardmässig auch unter > Hilfe > Erste Hilfe Steuern und Buchführung zu finden ist.
    Auf jeder > Rechnung > Erweitert > Sonstiges kann man auch für Rechnungen z.B. für Ausland etc andre Ohne-MWST-Kategorien auswählen.
    Automatisch ändert sich damit auf der Druckansicht der Rechnung der entsprechende Satz mit dem § Paragrafen, der zur Begründung der MWST-Befreiung anfällt.


    Die Buchung erfolgt dann vollautomatisch im Hintergrund.


    Hast Du das schon mal beherzigt, werden deine Fragen konkreter.


    Dann kannst Du unter > Thema untersuchen unterhalb der Lupe > Erweiterte Suche > Foren > Mein Büro Stichworte eingeben. Dann kommen sicherlich hilfreiche Antworten aus nur diesem Mein Büro Forum.


    Danach bist Du dann so fortgeschritten, dass Deine Fragen dir nur noch sehr eingegrenzt klein und konkret erscheinen und die Frage nach dem nicht vorhandenen Betreuer wegfällt.


    Fragen stellen kannst Du dann immer gerne. Viel Spass

  • Als Kleinunternehmer unterliegt man eben nicht der Umsatzsteuerpflicht.

    So kann man das nicht stehen lassen.
    Der Kleinunternehmer nach § 19 UStG unterliegt nicht der Umsatzsteuerpflicht.


    Es gibt dann noch den Kleinstunternehmer, der ebenfalls häufig als Kleinunternehmer oder auch kleiner Selbstständiger bezeichnet wird (Betriebseinnahme unter € 17.500).
    Dieser unterliegt der Umsatzsteuerpflicht. Er hat das Privileg seine Gewinnermittlung nicht nach dem amtlichen Vordruck erstellen zu müssen.

    3 Mal editiert, zuletzt von khmcologne ()

    • Offizieller Beitrag

    Gegen Bezahlung. Kontakt auf gerne per PN.


    Buhl bietet seit kurzem für solche Fälle einen kostenpflichtigen Service. Schau mal hier nach , dort findest Du auch eine Telefonnummer für einen Erstkontakt. Und diesmal keine 01805 - Nummer ;)

  • Hallo,


    Danke erstmal für die Antworten und Tipps. Ich werde es mal versuchen.


    Ich buche aktuell nach der Variante 2. Was ich nicht verstehe: Wiso MB gibt mir Amazon eine Kategorie "GWG bis 410 €" vor. Diese Kategorie kann ich aber manuell bei einer anderen Zahlung nicht auswählen, sie steht im Dialogfeld Zahlung nicht zur Verfügung. Genauso hatte das Programm mir eine Kategorisierung "Erlöse aus gewerblicher Tätigkeit (o.ä.) vorgeschlagen, auch diese Kategorie finde ich sonst nicht.


    Ich hatte zwischenzeitlich mal auf Buchungsvariante 3 umgeschaltet und dort auch GWG-Buchungen probiert. Vielleicht daher?


    Viele Grüße
    Steel

  • Ein Wechsel der Buchhaltungs-Variante innerhalb eines Geschäftsjahres ist nicht sinnvoll und führt schnell zur Unübersichtlichkeit.

    Zitat

    Wiso MB gibt mir Amazon eine Kategorie "GWG bis 410 €" vor.

    Hierbei handelt es sich nur um einen programmseitigen Vorschlag. Ob dieser programmseitige Vorschlag richtig oder falsch ist, muss der Benutzer vor dem PC auf Grundlage des jeweiligen Geschäftsvorfalles entscheiden. Dies kann MB keinem Benutzer abnehmen. Daher kann zu dem eingestellten Bild überhaupt keine Aussage gemacht werden, da die den Aufzeichnungen zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle nicht bekannt sind.


    Da Du mit der Buchhaltungs-Variante 2 arbeitest empfehle ich Dir, dich intensiv mit der MB-Hilfe ErsteGilfe Steuern/Buchhaltung zu beschäftigen. Dort wird insbesondere auf die Einnahme- und Ausgabekategorien eingegangen.

  • Hallo,


    Danke erstmal für die Antwort.


    Grundsätzlich habe ich das, glaube ich, so weit alles verstanden. Als Einzelunternehmer mit Umsatzsteuerpflicht erfasse ich die Zahlungsarten nach der jeweiligen auf der Rechung ausgewiesenen Umsatzsteuer. Intern wird dann die eingenommene UmSt. mit der bezahlten Vorsteuer verrechnet und an das Finanzamt gemeldet. Entweder zahle ich dann zu oder bekomme die Differenz ausgezahlt. Das muss ich alles selbst anhand der Belege usw. bewerten und erfassen. So weit, so klar.
    w
    Was ich seltsam finde ist, dass ich den Vorschlag zur Kategorisierung von MB selbst nirgendwo auswählen kann. Wenn er z.b. auch einen anderen Posten passt, aber MB das so durch Automatismen nicht erkannt hat. Ich kann bei Buchungsvariante 2 die Kategorie GWG bis 410€ selbst nicht auswählen, oder?


    Beste Grüße
    Steel51

  • Du solltest in der MB-Hilfe ErsteHilfe Steuern/Buchhaltung das Kapitel Abschreibungen lesen. Dort wird erläutert wie man am Besten mit Abschreibungen in MB (auch GWG) umgeht.