Reisekosten zum Mietobjekt

  • Das Finanzamt hat mich aufgefordert, Tankquittungen und Verpflegungsbelege für die Fahrten zum Mietobjekt vorzulegen.


    Ist dies zulässig?


    Meines Wissens kann pro Quartal eine Fahrt zum Mietobjekt ohne weitere Nachweise angesetzt werden.

    • Offizieller Beitrag

    Ist dies zulässig?

    Ja.

    Meines Wissens kann pro Quartal eine Fahrt zum Mietobjekt ohne weitere Nachweise angesetzt werden.

    I.d.R. wird das auch anerkannt; aber wenn das FA Zweifel an der tatsächlichen Durchführung der Fahrten hat, darf es das selbstverständlich überprüfen.
    Man sollte solche "Verwaltungsvereinfachungen" nie zu großzügig auslegen.