Meines Wissens kann pro Quartal eine Fahrt zum Mietobjekt ohne weitere Nachweise angesetzt werden.
I.d.R. wird das auch anerkannt; aber wenn das FA Zweifel an der tatsächlichen Durchführung der Fahrten hat, darf es das selbstverständlich überprüfen. Man sollte solche "Verwaltungsvereinfachungen" nie zu großzügig auslegen.