Hallo, ich habe mein Privatinsolvenzverfahren 2010 durch Tilgung der Schulden (direkt an die Gläubiger) vorzeitig beenden können. Um das Verfahren abzuschliessen sind dann noch Gerichtskosten und Gebühren für den Treuhänder angefallen. Kann ich im Einkommenssteuerausgleich die Schulden und/oder Gebühren + Verfahrenskosten als Sonderausgaben geltend machen?
Schon mal vielen Dank für Antworten und Grüße!
Kosten Insolvenzverfahren als Sonderausgaben
- henny
- Erledigt