Steuertabelle auf welches Brutto anwenden?

  • Hallo,


    aus reinem Interesse würde ich gern mal wissen, ob man die Steuertabelle bei den Einnahmen am Brutto inkl. MwSt. anwendet (sofern man als Selbstständiger MwSt. berechnet), oder muss man die MwSt. dazu erstmal rausrechnen? Danke! :)

    • Offizieller Beitrag

    Was für eine Steuertabelle für selbständige, die sich nach brutto oder Netto rechnen soll, meinst Du? Das Einkommensteuergesetz kennt nur zwei Tabellen. Nämlich die Grundtabelle (Einzelveranlagung) oder die Splittingtabelle (Zusammenveranlagung). Und die gehen von dem jeweiligen zu versteuernden Einkommen aus.


    Betriebseinnahme im Rahmen der EÜR (§ 4 Absatz 3 EStG von meiner Seite unterstellt) ist alles, was Du vereinnahmst.


    Schon daran gedacht, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.

  • OK, danke und sorry für das Missverständnis, ich stelle meine Frage mal anders:


    entsprechend der Splittingtabelle zahle ich bis 16000 EUR keine Einkommenssteuer. Nehmen wir an, ich habe 2010 genau 16000 EUR ohne MwSt. eingenommen, mit MwSt. wären das also 19040 EUR. Die MwSt. zahle ich jedoch jeden Monat an das FA zurück.Welche Zahl wird nun bei der Splittingtabelle angesetzt: 16000 oder 19040?

    • Offizieller Beitrag

    Also ganz ehrlich, Du solltest dringendst einen steuerlichen Berater aufsuchen.


    Die Ermittlung Deines Einnahmenüberschusses mit der Gegenüberstellung Deiner Betriebseinnahmen und Deiner Betriebsausgaben hat doch direkt gar nichts mit dem zu versteurnden Einkommen zu tun. Da gibt es dann ja noch so nette Sachen wie Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Ganz zu schweigen von den anderen Einkunftsarten.


    Wie schon ausgeführt: Betriebseinnahme ist alles was Du betrieblich vereinnahmst, Betriebsausgabe ist alles was Du betrieblich verausgabst (vorbehaltlich anderer gesetzlicher Vorschriften - AfA, etc.). Dazu gehört bei der Überschussermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG natürlich auch die Umsatzsteuer (vereinnahmte Umsatzsteuer = Betriebseinnahme, verausgabte Umsatzsteuer = Betriebsausgabe).