Hallo Experten,
ich bitte vorab um Entschuldigung, wenn diese Frage falsch einsortiert ist. Der Präfix "Berechnung" paßt m. E. nicht so supergut, aber besser als alle anderen.
Ich habe in 2009 und 2010 einige Wochen Kurzarbeit gemacht. Während dieser Zeit habe ich an mehreren Fortbildungsseminaren teilgenommen, die in den Räumen meines Arbeitgebers stattfanden. Die Seminargebühren wurden vom Arbeitsamt bezahlt.
Kann man die Fahrt- und Verpflegungskosten (andere hatte ich ja nicht) ganz normal als Fortbildungskosten ansetzen?
Gruß und danke
Frank