[Verlustabzug]Verlustvortrag - Studium - in 2011 verschieben

  • Hallo zusammen,


    ich habe für die Jahre 2008 und 2009 keine Steuererklärung gemacht und ein Masterstudiengang besucht (im Anschluss
    an ein Bachelorstudium). Nun möchte ich für die beiden Jahre eine Steuererklärung mit einer Verlustrechnung (Werbungskosten für das Studium) einreichen. Mein Problem ist allerdings, ob es sich lohnt. Ich habe im August 2010 angefangen zu arbeiten und würde so oder so meine komplette LST für das Jahr 2010 zurückerhalten und ein Verlustvortrag würde sich für das Steuerjahr 2010 nicht auswirken. Kann man den Verlustvortrag der Vorjahre auf das Jahr 2011 verschieben? Da ich ansonsten mir nicht die Mühe machen werde, eine EST für 2008/2009 zu machen.
    Danke schon mal im Voraus für die Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Warum nennt es sich wohl "Verlustvortrag"?


    Du musst natürlich für jedes Kalenderjahr eine Einkommensteuererklärung abgeben. Alles weitere kommt dann automatisch. Wenn Du Geld verschenken willst, dann kannst Du es natürlich auch lassen.

  • Die Frage bezog sich eher darauf, ob ich den Verlust erst 2011 verrechnen lassen kann. Wenn es für das Jahr 2010 (wo ich Einkommen erzielt habe) berechnet wird, dann macht es sich nicht bemerkbar in einer Rückzahlung, da ich eh die komplette LST für 2010 zurückbekomme.

  • Seit wann muss man jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben. Das Finanzamt hätte mich wohl dann dazu aufgefordert.
    Danke aber für das nicht beantworten meiner Frage. Ich habe mir woanders die Info geholt, wo mir direkt
    auf meine Frage geantwortet wurde.

    • Offizieller Beitrag

    Seit wann muss man jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben. Das Finanzamt hätte mich wohl dann dazu aufgefordert.

    Du musst nicht, aber Du möchtest einen Verlustvortrag haben. Also brauchst Du auch eine Feststellung des in dem betreffenden Veranlagungszeitraums entstandenen Verlustes. Dazu musst Du einen Antrag stellen. Der Antrag ist die Einkommensteuererklärung für das Verlustentstehungsjahr abgeben. Darauf bekommst Du einen Einkommensteuerbescheid sowie einen Bescheid über die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags auf den 31.12. des jeweiligen Jahres. Und dieser wird dann vorgetragen. Und so passiert das dann für jeden Veranlagungszeitraum. Solange, bis der Verlustvortrag aufgebraucht ist. Die einzige Besonderheit ist vielleicht, dass man oben auf dem Erklärungsvordruck anstelle von "Einkommensteuererklärung" auch "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" ankreuzen kann. Das macht dann in der technischen Abwicklung keinen Unterschied aus. Wo Du auch das Kreuz machst, das Ergebnis ist dasselbe.

    Ich habe mir woanders die Info geholt, wo mir direkt auf meine Frage geantwortet wurde.

    Na, die müssen es ja drauf haben. Wenn die nicht dasselbe geschrieben haben, kannst Du es in die Tonne kloppen. So ist der Rechtsstand bzw. die zwingende Verfahrensweise.


    [Blockierte Grafik: http://www.abload.de/img/est1a5alt.jpg]

    • Offizieller Beitrag

    Seit wann muss man jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben. Das Finanzamt hätte mich wohl dann dazu aufgefordert.
    Danke aber für das nicht beantworten meiner Frage. Ich habe mir woanders die Info geholt, wo mir direkt
    auf meine Frage geantwortet wurde.

    Das FA fordert Dich nur in bestimmten Fällen zur Abgabe einer
    Einkommensteuererklärung auf, aber an diesen Basisinformationen mangelt
    es bereits.
    Mit Deiner genannten Einschätzung solltest Du lieber zu einem Steuerberater oder LoHi gehen, damit das was wird.