Höchstbetrag für Versicherungen - 1920 EUR?

  • Hallo,


    bei der Eingabe der Versicherungsausgaben im Sparbuch 2011 bekomme ich auf der rechten Seite die Angabe, dass der Höchstbetrag von 1920 EUR ausgeschöpft ist und keine weiteren Ausgaben mehr eine Auswirkung auf die Erstattung haben.
    Ich war in 2010 gesetzlich krankenversichert, habe zudem 2 Versicherungen für die Altersversorge mit Rund 2000 Euro pro Jahr. Die 1920 EURO sind ja schon verbraucht wenn ich nur die Beiträge für die GKV ansetze.
    Ich habe gelesen dass die Krankenkassen Beiträge sowie z.B. Aufwendungen für Riester als Sonderausgaben erfasst werden können.


    Meine Frage ist nun, ob der Höchstbetrag von 1920 EURO gesetzt ist und damit keine Erstattung für Riester oder weitere Versicherungsaufwendungen angesetzt werden kann oder ob die Ausgaben im Steuersparbuch an einer anderen Stelle zu erfassen sind, damit diese berücksichtigt werden?


    Vielen Dank im Voraus.


    Marco

    • Offizieller Beitrag

    Meine Frage ist nun, ob der Höchstbetrag von 1920 EURO gesetzt ist und damit keine Erstattung für Riester oder weitere Versicherungsaufwendungen angesetzt werden kann oder ob die Ausgaben im Steuersparbuch an einer anderen Stelle zu erfassen sind, damit diese berücksichtigt werden?

    Steht doch in den Erläuterungen, wenn man brav auf die Thematik klickt im rechten Bildschirm.
    Das sind die Sonderausgaben, die Du erfasst!