Hallo zusammen,
ich mache gerade meine Steuerklärung für 2010 und überlege wie ich eine große Rechnung im Bereich Erhaltungsaufwendungen aufteilen soll, damit ich die 15 % in den ersten 3 Jahren nicht überschreite.
Meine Frage ist nur, da habe ich noch nicht wirklich was zu gefunden, wie sind die 3 Jahre genau definiert?
Folgende Situation:
Das Haus wurde am 10.02.2009 ersteigert:
Sind die 3 Jahre am 31.12.2011 zuende? oder am 10.02.2012 ? oder am 31.12.2012?
Desweiteren nur noch mal zum Verständnis, die 15 % dürfen die kompletten Kaufkosten nicht überschreiten? Also inkl. Kaufnebenkosten? Wird hier der Grund und Bodenwert gegengerechnet? Oder der reine Kaufpreis?
Freue mich auf eure Antworten und wünsche euch einen schönen Sonntag.
Gruß Markus