Reisekosten angeben, weil in Lohnsteuerbescheinigung Punkt 20 angegeben wurde

  • Guten Morgen zusammen,



    irgendwie konnte meine Suchergebnisse mein Anliegen nicht befriedigen.



    Letztes Jahr musste ich 2 Geschäftsreisen für meinen Arbeitgeber durchführen.
    1x eine Kundenbesuchtstour in der Schweiz (für ca. 3 Tage) und einen Messeeinsatz im Inland (für ca. 5 Tage).
    Nach meinen Touren habe ich jeweils eine Reisekostenabrechnung erstellt (Übernachtung, Verpflegung und Nebenkosten) und diese bei meinem AG abgegeben
    und diese Kosten wurde von ihm beglichen, d.h. was ich ausgegeben habe, wurde mir zurückerstattet.
    Als ich meine Lohnsteuerbescheinigung erhielt, fand ich den Punkt 20, wo die steuerfreien Verpflegungszuschüsse zu finden waren, d.h. die kompletten Reisekosten,
    die ich bereits in 2010 gemacht habe.
    Heißt das, daß ich nun in WISO Steuer erneut eine Reisekostenabrechnung durchführen muss, obwohl ich diese meinem AG gegeben habe? Die kompletten Belege habe ich
    ja ihm gegeben.
    Unter dem Punkt "steuerfreie Verpflegungszuschüsse" verstehe ich, dass hier eigentlich nur die Verpflegungspauschale angegeben werden sollten und nicht die
    Kosten wie z.b. Flugticket, Mietwagen, Benzinkosten, Hotel etc... das hat doch nichts mit einem Verpflegungszuschuss zu tun, oder liege ich jetzt falsch?

  • Heißt das, daß ich nun in WISO Steuer erneut eine Reisekostenabrechnung durchführen muss, obwohl ich diese meinem AG gegeben habe?


    Ja


    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag


    Heißt das, daß ich nun in WISO Steuer erneut eine Reisekostenabrechnung durchführen muss, obwohl ich diese meinem AG gegeben habe? Die kompletten Belege habe ich
    ja ihm gegeben.
    Unter dem Punkt "steuerfreie Verpflegungszuschüsse" verstehe ich, dass hier eigentlich nur die Verpflegungspauschale angegeben werden sollten und nicht die
    Kosten wie z.b. Flugticket, Mietwagen, Benzinkosten, Hotel etc... das hat doch nichts mit einem Verpflegungszuschuss zu tun, oder liege ich jetzt falsch?

    Im Prinzip musst Du ja nur die Daten Deiner Reisekostenabrechnung übernehmen.

  • Im Prinzip musst Du ja nur die Daten Deiner Reisekostenabrechnung übernehmen.


    ...und das ist dann die Kontrolle, daß du diese Kosten auch erhalten hast, und der Arbeitgeber sich diese nicht steuerfrei in die eigene Tasche gesteckt hat.
    MfG Günter

  • aha.. ja warum steht das nicht so einfach in der Hilfe im WISO Programm drin, wie Ihr es wunderbar erklärt habt? lach.. Danke
    Also sollte ich mir Kopien der Belege von meinem AG geben lassen? Es stand jetzt beim WISO Interview nichts drin, dass ich Belege vorweisen muss.

  • zunächst danke für die schnelle Reaktionen und Antworten..und wo wir gerade bei diesem Thema wären (ist wirklich meine letzte Frage)


    ich hatte mich bei der Erstellung meiner Reisekostenabrechnungen von einem Außendienstler beraten lassen, jedoch bin ich jetzt ein wenig verunsichert:
    Zu meinem Auslandseinsatz in der Schweiz:
    Dort wurde 3x Übernachtungen gemacht und alle Übernachtungskosten waren weniger wie die angesetzten Pauschalen. Mein Kollege sagte mir, gib keine Belege ab, sondern setz die Pauschalen ein.
    Bei der Verpflegung das gleiche, obwohl ja die Kosten in der Schweiz meistens über die Pauschalen liegen.
    Im Forum gab es diverse Diskussionen darüber. Was stimmt denn nun? Darf man die Pauschalen im Ausland einsetzen oder gelten nur die tatsächlichen Kosten (man müsste sich dann die Frage stellen, warum gibt es überhaupt angesetze Pauschalen vom FA?)
    Natürlich sind alle Kosten nach Abgabe der Abrechnung vom AG übernommen worden, bzw. ich habe das Geld erhalten. Trage ich dies dann im WISO Programm ganz normal im dem Reisekostenfenster ein?

  • Hallo zusammen,


    ich habe auch eine Frage, die in eine ähnliche Richtung geht:


    Ich habe auch steuerfreie Verpflegungsmehraufwendungen empfangen und unter Punkt 20.) eingetragen. WISO rechnet diese Einnahmen 1:1 als Ausgaben in den Reisekosten gegen. Soweit so gut...


    In den letzten Tagen hat mir WISO auch immer eine Rückerstattung berechnet. Nun stehe ich vor dem Problem, dass ich immer, wenn ich gespeichert habe (in diesem MOment zeigt mir WISO noch die Rückerstattung an) und das Programm neu öffne, nun eine unglaublich hohe Rückzahlung angezeigt bekomme. Also ob WISO nicht die gegengerechneten Ausgaben annimmt.


    Kann ich hier von einem Fehler im Programm ausgehen? Updates sind alle geladen...


    Ich dachte ich hätte nun meine Steuererklärung fertig und nun das... :(

  • Hab's lösen können:


    Also für mich arbeitet an der Stelle WISO schludrig. Auf meinen Sachverhalt bezogen wird trotz gleichbleibender Eingaben einmal eine Rückerstattung und einmal eine immense Nacherhebung...


    Ich habe nun folgendes gemacht:


    Unter "Reisekosten für berufl. veranlasste Tätigkeiten" wurde unter dem Punkt "steuerfreie Verüflegungszuschüsse (lt. Lohnsteuerbescheinigung)" der Betrag X aus der Lohnsteuerbescheinigung übernommen.
    Bei der Bearbeitung habe ich mich an folgenden Hinweis von WISO in der Lohnsteuerbescheinigung gehalten:


    "Hinweis: Die an dieser Stelle eingetragenen Arbeitgeberleistungen werden automatisch in den entsprechenden Bereich bei den Ausgaben zu Löhnen und Gehältern übernommen und müssen nicht noch einmal dort eingetragen werden, da es sonst zu einer doppelten Berücksichtigung führen würde."


    Der Steuerlaie, der ich nun mal bin, hat also außer der automatisch hinzugefügten Eintragung in der Ausgaben nicht weiter eingegeben. Hierbei kamen dann immer wieder die abweichenden Werte zustande.


    Jetzt habe ich in der Schnellerfassung bei den Reisekosten in mühevoller Arbeit meine Abwesenheitstage angegeben und nun bleibt es konstant bei einer Auszahlung.


    Auch der Ausdruck passt nun und auch der von WISO generierte Bescheid haut hin.


    IMHO arbeitet WISO hier einerseits irreführend und mitunter fehlerhaft. Wenn ich da falsch liege, lasse ich mich gerne eines Besseren belehren, aber gerade für Neulinge (für die ja das Programm auch gedacht ist) ist das echt frustrierend...

  • Hallo Basti1983, ist mir gestern auch so gegangen, aber habe dies zunächst nicht weiterverfolgt, da ich mich zunächst hier im Forum informieren wollte.
    Danke für den Hinweis, werde es genauso ausprobieren