Hallo an alle , ich habe folgendes Problem und zwar haben wir uns 2008 eine Eigentumswohnung gekauft die wir seit dem 01.12.2010 vermieten vorher hatten wir bis zum 30.09.2010 selbst darin gewohnt und vom 01.10.2010 bis zum 30.11.2010 haben wir die Wohnung für die Vermietung renoviert.
So nun zu meiner Frage ab wann kann ich die Schuldzinsen des Darlehens den als Werbungskosten absetzen ab 01.01. , 01.10., oder 01.12 ????
Vielen Dank