Heimfahrten

  • Unsere Tochter(18) hat ein Appartment im Lehrlingswohnheim. Im Forum haben wir gelesen, dass die Miete nicht abgesetzt werden kann. Stimmt das wirklich? Nun fährt sie mit eigenem Auto an freien tagen zu uns(Hauptwohnsitz). Kann man wenigstens da etwas steuerlich geltend machen und wenn ja wo trägt man das ein? Wir haben im WISO-Sparbuch keine Eintragungsmöglichkeit gefunden. Vielen Dank sagen jetzt schon-Kerstin+Thomas

  • Hallo Thomas


    Es stimmt leider, dass ihr die Miete nicht absetzen könnt. Aber durch die auswärtige Unterbringung erhöht sich der Ausbildungsfreibetrag bei über 18 jährigen auf 4200DM.


    Die Daten zum Ausbildungsfreibetrag könnt ihr unter >Kinder>Ausbildungsfreibetrag eintragen.


    Natürlich sind auch die Einkünfte und Bezüge euerer Tochter einzutragen. Übersteigen die Einkünfte gewisse Freibetragsgrenzen so fällt auch der Ausbildungsfreibetrag weg.


    Sind die Einkünfte euerer Tochter zu hoch (14.040,--DM) fällt der Anspruch auf Kindergeld, Kinderfrei- und Kinderbetreuungsfreibetrag weg. Dann erhaltet ihr auch keinen Ausbildungsfreibetrag.


    Zu überlegen wäre, wenn die Tochter eine hohe Ausbildungsvergütung hat, von der auch hohe Steuerbeträge einbehalten werden, ob es nicht bei ihr möglich wäre eine doppelte Haushaltsführung für sie in ihrer Steuererklärung geltend zu machen.


    Viel Glück