Werbungskosten bei Einarbeitung beim AG/bezahlter Wohnung

  • Hallo zusammen,


    ich bin seit geraumer Zeit dabei meine Steuererklärung für 2016 zu machen.
    Dabei stieß ich auf einen Punkt an dem ich nicht weiß wie ich den eingeben soll.


    Ich trat im Juli 2016 eine neue Arbeitsstelle mit Homeoffice an.
    Der Arbeitgeber (und der Ort der Einarbeitung) befindet sich 330km von meiner Wohnung entfernt.
    Ich bekam einen Firmenwagen gestellt der über die 1%-Regelung versteuert wird.


    Ich fuhr sonntags in die gestellte Wohnung des AG (10km zum AG) und freitags nach Hause.
    Montag bis Freitag von der Wohnung zum AG.


    Dies über einen Zeitraum von 5 Monaten.


    Muss ich die Fahrten separat (meine Wohnung - Whg AG und Whg AG - AG) angeben?
    Ich kann ja nicht für die 5 Monate eine tägliche Fahrt von 330km angeben. ?(


    Vielleicht kann mir jemand dabei helfen ... vielen Dank schonmal!

  • Danke für die schnelle Antwort!!! :thumbup:


    Hab ich mir in der Tat schonmal angesehen ... kam da allerdings nicht auf nen grünen Zweig und war unsicher ob
    das so richtig ist. Dann les ich mich da mal ein! Danke!

  • für den Firmenwagen muss auch noch ein Betrag für die wöchentlichen Heimfahrten und für die 10 km - Entfernung in der Woche aufgeschlagen und versteuert sein. Dann können auch - siehe Anlage N - alle tatsächlichen Fahrten zur Arbeit und Heimfahrten abgesetzt werden - dazu für die ersten 3 Monate auch der Mehraufwand für Verpflegung, aber nur, wenn der Arbeitgeber diesen nicht unversteuert ausgezahlt hat!


    Zur Not mal zu einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater ( hat den Vorteil, dass man sich nicht vertraglich bindet!) gehen - oder selbst versuchen!


    Lia