Altersrente - welche Beträge angeben - neue St.-Nr. beantragen?

  • Hallo,


    ich habe einige Fragen und hoffe, daß mir jemand weiterhelfen kann


    1. ich habe im Dez. 2010 geheiratet und habe Einkünfte aus nichtselbst. Arbeit


    - mein Mann bezieht Altersrente seit 2003, hat aber keine Steuererklärung mehr abgeben müssen (lt. FA)


    -brauchen wir jetzt eine neue St.-Nr., oder wird das vom FA selbst erledigt (ich habe die St.-Nr. von mir


    angegeben)


    2. Von der Altersrente meines Mannes werden Beträge wg. Pfändung abgezogen, zudem wird ein


    Teil der Rente für seine geschiedene Frau einbehalten (Rentenanwartschaft)


    muß ich jetzt den tatsächlich ausbezahlten Rentenbetrag eintragen?




    Vielen Dank für Eure Hilfe

    • Offizieller Beitrag

    Ihr habt die Wahl zwischen Zusammenveranlagung, besonderer Veranlagung im Jahr der Eheschließung oder getrennter Veranlagung.


    Was für Euch im Einzelfall das Beste ist, kann ohne Kenntnis aller zahlen niemand sagen. Da hilft nur eine Software oder, besser noch, ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe.


    Die Rente ist entsprechend der Leistungsmitteilung der rentenzahlenden Stelle zu erklären.


    Die Notwendigkeit der Vergabe einer neuen Steuernummer (oder sogar zweier) ergibt sich aus der Wahl der Veranlagungsart und wird ggf. durch das Finanzamt veranlasst.