Hallo,
ich habe wie im Steuerprogramm empfohlen für die Bescheide der Jahre 2008 und 2009 Widerspruch gegen die Erhebung des besonderen Kirchgelds bei glaubensverschiedener Ehen eingelegt. Grund war das anhängige Verfahren beim Bundesverfassungsgericht (BvR 591/06).
Nun habe ich vom Finanzamt ein Schreiben erhalten, dass das Verfahren am 28.10.2010 entschieden wurde und das besondere Kirchgeld rechtens ist. Mein Widerspruch sei somit unbegründet.
Was mich nun aber wundert ist, dass im Wiso-Programm auch für das Steuerjahr 2010 weiterhin empfohlen wird Widerspruch mit Verweis auf das oben erwähnte Verfahren einzulegen. Ist das Programm an dieser Stelle aktuell?
Vielen Dank schon mal!
Viele Grüße
Christine