Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • Hallo,
    meine Tochter ist am 30.09.2001 aus ihrer bisherigen Wohnung ausgezogen und ist zu den Eltern gezogen. Die Fahrt zu ihrer Arbeiststätte ist jetzt ca. 105 Km, bisher 65Km.
    Wo und wie kann sie diese "Mehr-Kilometer" geltend machen ?


    Wilfried

  • Hallo Winfried


    Bei Ausgaben Arbeitnehmer>Fahrten zur Arbeit>Fahrten zur regelmäßigen Arbeitstätte>Anzahl der Entfernungspauschale und Ansatz.......>Button Entfernungspauschale>Neue Arbeitstätte und die Tage nach dem 30.09.01 mit der neuen Km-Zahl eingeben.


    Viel Spaß