Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem und stehe gerade auf dem Schlauch Ich möchte gern meine Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte buchen und finde im Netz -gefühlt- dutzende Wege und bin nun angemessen irritiert.
Ausgangslage: Ich erziele umsatzsteuerpflichtige Erlöse. Ich bin seit kurzem zur Bilanzierung verpflichtet und buche im SKR03. Der PKW gehört zum Betriebsvermögen, der Privatanteil wird nach der 1%-Methode ermittelt. Den reinen privaten Nutzungsanteil buche ich 1880 an 8921 und 8924, soweit bin ich schon mal. Alle Aufwendungen hab ich natürlich gegen die 45er Konten gebucht.
Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist mir das allerdings nicht ganz so klar. Ich muss mittels der 0,03% Methode den Anteil berechnen, den ich privat entnehme. Dagegen aber darf ich diejenigen Kosten wiederum als Betriebsausgaben ansetzen, die sich aus der Berechnung "Entfernungskilometer x 0,30 € x tatsächliche Arbeitstage" ergibt. Der verbleibende Teil ist der Teil der Kfz Kosten, den ich auf das Konto "nicht abzugsfähige Kosten Fahrten Wohnung-Arbeit" buchen muss, soweit ist mir der normale Weg klar.
Also folgende Rechnung bei mir:
Mittels 0,03% Methode ermittelter Anteil für Fahrten Wohnung-Arbeit: 0,03% x 14.400€ x 13 km x 12 Monate = 673,92 Euro
Abziehbarer Anteil für Fahrten Wohnung-Arbeit: 13km x 0,30€ x 272 Tage = 1060,80 Euro
Das ergibt nun bei mir - im Gegensatz zu den meisten - einen NEGATIVEN Unterschiedsbetrag in Höhe von 386,88 Euro. Also ist die Entfernungspauschale bei mir höher als der mittels 0,03% Regelung ermittelten Wert. Nach diesem erfreulichen Erlass des Bayerischen Finanzministeriums vom 27.03.2003 ist folglich auch ein zusätzlicher Betriebsausgabenabzug in Höhe der „negativen Unterschiedsbeträge“ möglich. Dieses will ich nun buchhalterisch durchführen, mir sind allerdings die Buchungssätze dazu nicht klar.
Normal - mit einem positiven Unterschiedsbetrag - würde man folglich wie vom häschen hier beschrieben
4678 abziehbarer Anteil an 4680 (Haben) und
4679 nicht abziehbaren Anteil an 4680 (Haben) buchen.
Da ich aber keinen nicht abziehbaren Anteil habe, sondern sogar einen "fiktiven" zusätzlicher Betriebsausgabenabzug stellt sich die Frage wie ich das in Buchungssätze abbilde:
Ich habe es jetzt erstmal so gemacht, wobei ich Zweifel habe ob das richtig ist:
4678 abziehbarer Anteil an 4680 (Haben) 1060,80 Euro und
4679 nicht abziehbaren Anteil an 4680 (Haben) -386,88 (mit Minuszeichen?!)
Dieses führt allerdings dazu, dass in der Handelsbilanz die Entfernungspauschale 1060,80 EUR (aus 4678) als Aufwendung geltend gemacht wird, aber der Unterschiedsbetrag 386,88 (aus 4679) und die Fahrten Wohnung-Arbeit (nach 0,03%) 673,92 EUR (aus 4680) wieder den Aufwendungen abgezogen werden, was dazu führt das es sich ausgleicht und die Wirkung 0 ist. Das kann es ja nicht sein?! Der Gewinn müsste sich durch den "fiktiven" zusätzlichen Betriebsausgabenabzug um die 386,88 EUR verringern, tut es aber so natürlich nicht.
Kann mir jemand die für diesen Fall richtigen Buchungssätze mitteilen? Muss ich in irgendeiner Weise noch die Konten 1800/1880 Privatentnahmen oder 1890 Privateinlage buchen? Das habe ich in Zusammenhang für die Fahrten Wohnung-Arbeit (noch) nicht gemacht. Hab gerade eine Blockade.
Danke einstweilen!