SonderAfA 2009

  • Hallo Allerseits,


    ich bin seit 2004 Freiberufler und habe in den ersten 5 Jahren nach Existenzgründung SonderAfA nach §7 EStG abgesetzt.
    Nun habe ich erfahren, dass es im Rahmen des Konjunkturpakets, für 2009 und 2010 befristet, wieder die Möglichkeit zur SonderAfA gibt.
    Frage: kann die SonderAfA nur für in 2009 bzw. 2010 angeschafften Güter geltend gemacht werden, oder kann ich in 2009 für meine Anschaffungen aus 2008 auch diese SonderAfA absetzen?


    Gruss,
    Annika

    • Offizieller Beitrag

    ich bin seit 2004 Freiberufler und habe in den ersten 5 Jahren nach Existenzgründung SonderAfA nach §7 EStG abgesetzt.

    Aber Anschaffungen i.S.d. Vorschrift hast Du hoffentlich auch getätigt?

    ... kann ich in 2009 für meine Anschaffungen aus 2008 auch diese SonderAfA absetzen?

    Nein. Wie kommt man eigentlich darauf? Der Gesetzgeber erhöht die Steuersätze ja auch nicht rückwirkend.