Hallo Allerseits,
ich bin seit 2004 Freiberufler und habe in den ersten 5 Jahren nach Existenzgründung SonderAfA nach §7 EStG abgesetzt.
Nun habe ich erfahren, dass es im Rahmen des Konjunkturpakets, für 2009 und 2010 befristet, wieder die Möglichkeit zur SonderAfA gibt.
Frage: kann die SonderAfA nur für in 2009 bzw. 2010 angeschafften Güter geltend gemacht werden, oder kann ich in 2009 für meine Anschaffungen aus 2008 auch diese SonderAfA absetzen?
Gruss,
Annika