Selbstständig und angestellt, was ändert sich?

  • Hallo,
    ich habe vor 3 Jahren ein Unternehmen als Dienstleister gegründet und die Kleinunternehmerregelung genutzt.
    Mein ehemaliger Arbeitgeber gehört auch zu meinen Kunden, weil ich dort einige Tage im Jahr gebraucht werde.
    Durch dessen gute Auftragslage wurden meine Dienste in letzter Zeit häufiger benötigt.
    In 2010 blieb der Umsatz noch unter der 17500 € Grenze, aber dieses Jahr würde ich sie mit Sicherheit überschreiten.
    Da ich viele Privatkunden als Stammkunden gewinnen konnte, müßte ich denen im nächsten Jahr die Mehrwertsteuer berechnen.
    Um dies zu verhindern, würde mich der ehemalige Arbeitgeber halbtags einstellen.
    Meine erste Frage wäre ob ich ihm dann trotzdem noch Rechnungen stellen darf, falls mehr Arbeitsstunden anfallen sollten.
    Müßte ich mein Unternehmen beim Gewerbeamt als Nebengewerbe ummelden?
    Hoffentlich kann mir jemand helfen.


    Gruß suko

    • Offizieller Beitrag

    Mit diesem Anliegen würde ich einmal dringendst an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe wenden. Ich fürchte einmal, das Finanzamt könnte da glatt auf die Idee einer Scheinselbständigkeit kommen. Auch die schon Anfang des Jahres bestehende Gewissheit, die Grenzen der Kleinunternehmerregelung in jedem Fall zu überschreiten, stellt u.U. deren Anwendbarkeit in Frage. Also nichts wie hin zum Steuerberater.

  • Um eine Scheinselbständigkeit zu vermeiden, kam mir ja der Gedanke mit dem Teilzeitjob neben meinem Gewerbe.
    Nur weiß ich nicht ob meine Firma dann als Nebengewerbe umgemeldet werden muß, da die Angestelltentätigkeit nicht unerheblich ist.
    Aber warum soll es ein Problem mit der Kleinunternehmensregelung geben, 3 Jahre war mein Umsatz unter 17500€, und dieses Jahr würde ich eben vorraussichtlich mehr verdienen, weil der Stundenlohn in meinem erlernten Beruf höher ist.

  • Wenn du eine Leasingwagen hast, bekommst du Schwierigkeiten mit der Absetzbarkeit. habe grad genau das gleiche Problem. habe mich zum März hin anstellen lassen, verdiene trotzdem selbständig VIEL mehr als mit dem Full Time Job und trotzdem meinte mein Steuerberater, dass es nun mit dem vollen Absetzen des Wagens richtig schwer werden kann, bis hin zur kompletten Ablehnung seitens des Finanzamtes. Das leuchtet mir nicht ein, da es ja noch erhebliche selbständige Einahmen gibt, die jetzt alle schön mit dem Spitzensteuersatz versteuert werden dürfen, aber so ist es ja immer....

    • Offizieller Beitrag

    Das leuchtet mir nicht ein, da es ja noch erhebliche selbständige Einahmen gibt, die jetzt alle schön mit dem Spitzensteuersatz versteuert werden dürfen, aber so ist es ja immer....

    Deshalb gibt es ja Steuerberater.


    Inhaltlich ist eigentlich alles gesagt. Solche Gestaltungen können zu einem Bösen Erwachen führen.