Fahrkosten zur Betriebsstätte

  • Hallo an Alle,


    ich bin neu hier im Forum. Ich habe für mein Geschäft das Programm WISO mein Büro gekauft und bin so im Großen und Ganzen sehr zufrieden.Ich buche damit für meine EÜR. Aber für meine täglichen Fahrkosten zu meinen Geschäft , welche ich mit meinem Privat PKW zurücklege , finde ich keine Zuordnung. Wie bucht man das? Ich kann doch nicht die Tankquittungen als Kosten geltend machen ? Ich bin Ust.pflichtig, betreibe ein Einzelhandelsgeschäft.


    Ich bin für jeden Hinweis dankbar.


    Liebe Grüße


    Petra 22

    • Offizieller Beitrag

    Heinelmann
    Du hängst Dich an im Softwareforum Fahrtenbuch und Büro an ähnliche Themen dran (die noch nicht einmal dieselbe Problemstellung haben) und wunderst Duch, wenn keine vernünftige Antwort kommt.


    Erstelle einen eigenen Thread im richtigen Forenbereich mit konkreter Problemstellung und Softwareerläuterung. Dann wirst Du irgendwann auch bestimmt eine Antwort erhalten.


    Nur Geduld muss man schon mal haben. Alle hier im Forum tätigen helfen in Ihrer Freizeit.

  • Hallo,


    ich bin selbst ein Neuling im Forum, deshalb würde mich interessieren, ob ich das richtig kapiert habe. Ich buch die Fahrten ins Fahrtenbuch des WISO Sparbuchs. Allerdings habe ich gelesen, dass man das "Zeitnah" machen muss, damit es vor dem FA besteht. Du solltest also ein Fahrtenbuch führen, in das Du jede Fahrt einträgst (auch die privaten), so dass sich ergibt, in welchem Umfang das Auto steuerlich absetzbar ist. Dementsprechend werden auch die Tankquittungen prozentual berücksichtigt und auch alle anderen KFZ Kosten. Wo man die allerdings eingibt, hab ich auch noch nicht herausgefunden... (aber da frag ich auch gerne nochmal selbst nach :)
    Leider weisst WISO nicht darauf hin, dass es einen steuerlichen Unterschied macht, ob man betriebliche Fahrten als "Fahrten zur Arbeit" oder als "Fahrtätigkeit" eingibt. So können Verpflegungsaufwendungen bei mehr als 8-stündiger Abwesenheit von zuhause bei "Fahrten zur Arbeit" nicht geltend gemacht werden... :( Bei Selbstständigen, gibt es ja oft nicht den einen Arbeitsplatz, also hat man da wohl Spielraum...


    mfg

    • Offizieller Beitrag

    eider weisst WISO nicht darauf hin, dass es einen steuerlichen Unterschied macht, ob man betriebliche Fahrten als "Fahrten zur Arbeit" oder als "Fahrtätigkeit" eingibt. So können Verpflegungsaufwendungen bei mehr als 8-stündiger Abwesenheit von zuhause bei "Fahrten zur Arbeit" nicht geltend gemacht werden...

    Na da würde ich dann noch mal genau im Programm nachschauen. Bei den unterschiedlichen steuerlichen Regelungen mit entsprechend differenzierten Tatbestandsvoraussetzungen stellt das Sparbuch sehr wohl verschiedene Wahlmöglichkeiten zur Verfügung. Eben je nach rechtlicher Zulässigkeit.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Petra 22,


    da Ihre Anfrage sich auf das Programm WISO Mein Büro bezog, hier ein paar Threads, in denen ähnliche Themen besprochen wurden.


    Neue Zuordnung von "Flugkosten" zu "Kfz und andere Fahrtkosten" führt zu Ansatz des Privatanteils für diese Flugkosten
    Werbungskosten Kategorie ist weg
    Fahrkarte richtig buchen?


    Bei Fragen zu einem speziellen Programm empfiehlt es sich im Übrigen grundsätzlich, diese auch im enstprechenden Forum zu stellen, hier im Forum zu WISO Mein Büro. Dadurch erhöht sich die Wahrscheinlichkeit einer für Sie nutzbaren, schnellen Antwort.


    Mit freundlichem Gruß


    C. Diel