Hallo,
mein Problem:
Ich war 7 Jahre erfolgreich selbstständig tätig.
Mit Einsetzen der Finanzkrise verschlechterte sich die Auftragslage dramatisch.
Ich habe dann eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitstelle angetreten und das Gewerbe nebenberuflich weiter betrieben.
Im ersten Jahr danach gab es (erstmalig) einen Riesenverlust. Kaum Aufträge, trotzdem hatte ich hohe Betriebsausgaben wegen Raumkosten und getätigten Investitionen.
Im Jahr darauf ist meine Frau schwer erkrankt. Ich habe mich um sie gekümmert und die mittlerweile akquirierten Aufträge abgegeben. Nun ergibt sich erneut einen Verlust im Gewerbe, da die Betriebsausgaben ja weiterlaufen.
Wie soll ich mich dem Finanzamt gegenüber verhalten?
Ich möchte natürlich das Prädikat "Liebhaberei" vermeiden.
Soll ich der Steuererklärung einen Schreiben zufügen um die Gründe des Verlustes zu schildern?
Oder bewirke ich damit sogar das Gegenteil?
Was kommt auf mich zu, in Bezug auf das Umlaufvermögens (Restbuchwert der beweglichen Wirtschaftsgüter) und die Steuererstattung aus dem Vorjahr, wenn das Gewerbe als Liebhaberei bewertet wird?
Für hilfreiche Antworten wäre ich dankbar,
Anton