Verlust durch Krankheit, Liebhaberei

  • Hallo,


    mein Problem:


    Ich war 7 Jahre erfolgreich selbstständig tätig.
    Mit Einsetzen der Finanzkrise verschlechterte sich die Auftragslage dramatisch.
    Ich habe dann eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitstelle angetreten und das Gewerbe nebenberuflich weiter betrieben.


    Im ersten Jahr danach gab es (erstmalig) einen Riesenverlust. Kaum Aufträge, trotzdem hatte ich hohe Betriebsausgaben wegen Raumkosten und getätigten Investitionen.


    Im Jahr darauf ist meine Frau schwer erkrankt. Ich habe mich um sie gekümmert und die mittlerweile akquirierten Aufträge abgegeben. Nun ergibt sich erneut einen Verlust im Gewerbe, da die Betriebsausgaben ja weiterlaufen.


    Wie soll ich mich dem Finanzamt gegenüber verhalten?
    Ich möchte natürlich das Prädikat "Liebhaberei" vermeiden.
    Soll ich der Steuererklärung einen Schreiben zufügen um die Gründe des Verlustes zu schildern?
    Oder bewirke ich damit sogar das Gegenteil?


    Was kommt auf mich zu, in Bezug auf das Umlaufvermögens (Restbuchwert der beweglichen Wirtschaftsgüter) und die Steuererstattung aus dem Vorjahr, wenn das Gewerbe als Liebhaberei bewertet wird?


    Für hilfreiche Antworten wäre ich dankbar,


    Anton

    • Offizieller Beitrag

    Wie soll ich mich dem Finanzamt gegenüber verhalten?
    Ich möchte natürlich das Prädikat "Liebhaberei" vermeiden.
    Soll ich der Steuererklärung einen Schreiben zufügen um die Gründe des Verlustes zu schildern?

    Warte doch erst einmal ab bis sich das Finanzamt meldet. Schließlich ist ja die "Totalgewinnerzielungsabsicht" über einen langen Zeitraum maßgeblich.

  • Danke für die schnelle Antwort!


    Folgendes interessiert mich aber auch generell.

    Was kommt auf mich zu, in Bezug auf das Umlaufvermögens (Restbuchwert der beweglichen Wirtschaftsgüter) und die Steuererstattung aus dem Vorjahr, wenn das Gewerbe als Liebhaberei bewertet wird?

    Danke,


    Anton

  • So schnell geht das mit der Liebhaberei nicht, siehe miwe4. Hast du mal ausgerechnet, wieviel Gewinn/Verlust das Gewerbe über alle Jahre hinweg, also seit Betriebseröffnung, abgeworfen hat?
    Sollte das Gewerbe als Liebhaberei eingestuft werden, hat das keine Auswirkungen speziell auf die Restbuchwerte usw., sondern dann sind einfach die von dir erzielten Verluste steuerlich irrelevant.

  • ok, Danke.


    auch mit dem aktuellen Verlust, bin ich akkumuliert noch weit im Plus.


    Schon mal gut zu wissen, dass im Fall der Fälle keine 20% auf die Restbuchwerte fällig werden.