Übergangsbeihilfe richtig berücksichtigen und Auswärtstätigkeit

  • Hallo,


    ich verstehe von der ganzen Materie leider nicht sonderlich viel, versuche mich aber dennoch entsprechend auszudrücken...


    Bin im April 2010 aus der Bundeswehr ausgeschieden und beziehe seitdem Übergangsgebührnisse. Zudem habe ich Einnahmen als Beamter in der Kommunalverwaltung. Im April habe ich eine größere Summe von der Bundeswehr bekommen (Übergangsbeihilfe), diese war bis 10800 € steuerfrei. Abgerechnet wurde mit Lohnsteuerklasse 1. Die Einkünfte als Beamtenanwärter sind nach Klasse 6 versteuert gewesen. Zum 01.11.2010 habe ich die Steuerklassen getauscht, also die 1 zur Verwaltung und die 6 zur Bundeswehr. Grund dafür war das Ende der Ausbildung und das damit höhere Brutto in der Verwaltung. Zur Zeit liegen mir insgesamt drei Lohnsteuerbescheinigungen aus 2010 vor, eine von der Bundeswehr fehlt mir noch. Nach Eingabe ins Wiso musste ich aber feststellen, dass ich ca. 1800 € ans Finanzamt zurückzahlen soll! Theoretisch kann das schon sein, aber besteht eventuell die Möglichkeit, dass dieser steuerfreie Betrag der Übergangsbeihilfe nicht richtige berücksichtigt wird?


    Hier mal die Eintragungen auf den Bescheinigungen:


    Bundeswehr: 01.01.-31.10.10 Klasse 1


    Feld 3: 19560,70; Feld 4: 2385,48 €; Feld 5: 131,17; Feld 10: 1818; Feld 11: 515; Feld 12: 28,32; Feld 19; 151,44; Feld 28: 29,79


    Verwaltung: 01.01.-31.10.10 Klasse 6


    Feld 3: 7734,91; Feld 4: 1313,83: Feld 5: 72,20;


    Verwaltung 01.11.-31.12.10 Klasse 1


    Feld 3: 4813,85; Feld 4: 646,16; Feld 5: 35,62; Feld 28: 291,90


    Bundeswehr 01.11.-31.12.10 Klasse 6 (fehlt noch)


    Schon mal danke!

    Einmal editiert, zuletzt von miwe4 () aus folgendem Grund: Thema ergänzt wegen Nachtrag

    • Offizieller Beitrag

    Nach Eingabe ins Wiso musste ich aber feststellen, dass ich ca. 1800 € ans Finanzamt zurückzahlen soll! Theoretisch kann das schon sein, aber besteht eventuell die Möglichkeit, dass dieser steuerfreie Betrag der Übergangsbeihilfe nicht richtige berücksichtigt wird?

    Das kannst Du doch durch Addition leicht selber überprüfen. Steuerberechnung klicken und Dein rechnerisches Ergebnis mit dem Bruttoarbeitslohn laut Steuerberechnung vergleichen.

  • Wenn ich das könnte, hätte ich bestimmt nicht gefragt :D Problem an der Sache ist, ich verstehe die Zusammenhänge net so ganz, vor allem mit der ermäßigten Besteuerung! Dazu kommt die Geschichte mit der "Abfindung"...Keine Plan wie und ob die überhaupt richtig berücksichtigt wird...Das is alles so ein... ?(

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich das könnte, hätte ich bestimmt nicht gefragt

    Dann solltest Du es ehrlich gesagt vielleicht besser ganz lassen. Aber es geht ja um Dein Geld.


    Kurzes Beispiel:
    20.000 AL 1.DV
    + 10.000 AL 2.DV
    = 30.000 AL insgesamt
    - 5.000 AL steuerfrei
    = 25.000 AL steuerpflichtig = Arbeitslohn laut Steuerberechnung

  • miwe4


    Erst einmal danke für deine angebotene Hilfe. Inzwischen habe ich mich intensiv mit der Thematik beschäftig! Die Steuerschuld beträgt letztendlich ca. 2100 €, da bei einem Bruttolohn von ca. 37000 € etwa 7000 € Lohnsteuer abgeführt werden müssen. Bei mir sind es aber nur knapp 5000 € was laut Steuertabelle auch seine Richtigkeit hat. Inzwischen konnte ich die Rückforderung auf fast 1500 € senken. Eine Frage hätte ich aber noch...Und zwar bin ich Ende 2010 überzahlt worden, d.h. eines der Gehälter aus dem Öffentlichen Dienst war zu hoch (Ruhensregelung), sodas mir 2011 genau 1760,79 € aufgerechnet werden. Diese 1760,79 sind brutto, also habe ich dafür auch Lohnsteuer abgeführt. Die Bundeswehr meinte, sie würden das bei der Aufrechnung verrechnen. Das können sie aber gar nicht, weil sie mir jeden Monat 500€ brutto vom Brutto abziehen und außerdem ist die Steuer bereits ans Finanzamt abgeführt. Jetzt meine Frage, wie und wo kann ich im WISO die gezahlte Lohnsteuer zurückfordern? Mir is scho klar, dass ich einfach die 1760,79 € vom Gesamtbrutto abziehe und dann die neue Steuerlasst habe, aber wo gebe ich das ein????

    • Offizieller Beitrag

    Inzwischen habe ich mich intensiv mit der Thematik beschäftig! Die Steuerschuld beträgt letztendlich ca. 2100 €, da bei einem Bruttolohn von ca. 37000 € etwa 7000 € Lohnsteuer abgeführt werden müssen. Bei mir sind es aber nur knapp 5000 € was laut Steuertabelle auch seine Richtigkeit hat. Inzwischen konnte ich die Rückforderung auf fast 1500 € senken.

    Na, dann wollen wir mal hoffen, dass Du weisst, was Du da machst. Ich kann meine Steuerschuld auch auf 0€ drücken. Nur, ob es gesetzlich zulässig ist, ist eine andere Frage.

    Jetzt meine Frage, wie und wo kann ich im WISO die gezahlte Lohnsteuer zurückfordern? Mir is scho klar, dass ich einfach die 1760,79 € vom Gesamtbrutto abziehe und dann die neue Steuerlasst habe, aber wo gebe ich das ein????

    So gesehen gar nicht. Besteuerungszeitraum ist der Lohnzahlungszeitraum bzw., genauer gesagt, bei der Einkommensteuer das Kalenderjahr. Es ist zwingend der § 11 EStG anzuwenden (Zu- und Abflussprinzip). Es wird also ggf. Dein steuerpflichtiger Arbeitslohn für 2011 um die Rückforderungsbeträge gemindert sein.

  • Ich hoffe es auch :D So viel zum eintragen habe ich nicht, PKV, Versicherungen, Entfernungspauschale, Betriebskosten, Verpflegungsmehraufwand, wo bei ich mir bei letzterem nicht so sicher bin. Ich habe mal im Gesetz geblättert...Am Ende meiner Bundeswehrzeit (Freistellung v. mil. Dienst) habe ich eine Ausbildung zum Beamten gemacht. Als Erstausbildung kann man das net zählen, hab ja schon eine vor der Bw gemacht. Habs dann als Umschulung definiert und den Verpflegungsmehraufwand von 6€ pro Ausbildungstag als Werbungskosten angesetzt. Kann das hinhauen? Eine Fortbildung/Weiterbildung ist es auch net, weil ich ja was komplett anderes da gelernt habe als bei der Bw oder davor. Is wahrscheinlich dann Auslegungssache vom Finanzamt...


    Okay, dann gilt für 2010 § 11 Abs. 1 EStG weil die Überzahlung als Einnahme zählt und für 2011 Abs. 2 weil die Aufrechnung als Ausgabe gedeutet wird. Bist du dir aber sicher, dass eine Aufrechnung in diesem Fall als Ausgabe zählt? Die Aufrechnung is ja rein privatrechtlich, weil wir gegenseitig Ansprüche aneinander haben. Ausgaben in diesem Sinn habe ich ja keine.

    • Offizieller Beitrag

    ... und für 2011 Abs. 2 weil die Aufrechnung als Ausgabe gedeutet wird.

    Nein, in diesem Fall ebenfalls § 11 Absatz 1 EStG, allerdings negative Einnahme. Im Ergebnis natürlich dasselbe.

    Habs dann als Umschulung definiert und den Verpflegungsmehraufwand von 6€ pro Ausbildungstag als Werbungskosten angesetzt.

    Aber nur, wenn die Ausbildung auch auswärtig erfolgte. Z.B. Blockzeiten in Schul-/Fortbildungseinrichtungen. Deine Ausbildungszeiten in der Behörde stellen in diesem Fall Deinen regulären Job dar.

    Bist du dir aber sicher, dass eine Aufrechnung in diesem Fall als Ausgabe zählt? Die Aufrechnung is ja rein privatrechtlich, weil wir gegenseitig Ansprüche aneinander haben.

    Das nennt sich "vereinfachter Zahlungsweg".

  • Ja okay, dann werde ich versuchen, die Lohnsteuer im Jahr 2012 zurückzufordern! Danke!


    Für die Schulzeit müsste es passen, da war ich immer für mehrere Wochen in der "Beamtenschule". Da meine Behörde aber sehr groß ist, war ich in jedem Praktikum an einer anderen Dienststelle, also hatte ständig wechselnde Tätigkeitsstätten. Wenn ich § 4 Abs. 5 S. 2 i.V.m. S. 3 EStG richtig subsumiere, steht mir auch für die Zeiten während der Praktikas Verpflegungsmehraufwand zu oder?

    • Offizieller Beitrag

    Ja okay, dann werde ich versuchen, die Lohnsteuer im Jahr 2012 zurückzufordern! Danke!

    Nein, Du nicht. Dein Arbeitgeber berücksichtigt das im Rahmen der Lohnsteuerbescheinigung bzw. im Rahmen der monatlichen Bezügemitteilungen.

    Für die Schulzeit müsste es passen, da war ich immer für mehrere Wochen in der "Beamtenschule". Da meine Behörde aber sehr groß ist, war ich in jedem Praktikum an einer anderen Dienststelle, also hatte ständig wechselnde Tätigkeitsstätten. Wenn ich § 4 Abs. 5 S. 2 i.V.m. S. 3 EStG richtig subsumiere, steht mir auch für die Zeiten während der Praktikas Verpflegungsmehraufwand zu oder?

    Das ist nicht so klar wie Du meinst. Du dürftest regelmäßig an die Behörde abgeordnet werden. Somit hast Du dort jeweils Deine regelmäßige Arbeitsstätte.

  • Okay, dann lasse ich die Finger davon und mindere die Bruttobezüge lieber nicht um diese Differenz :D
    Ich hoffe sie weisen es auf der Lohnsteuerbescheinigung für 2011 aus! Wie es über die Bezügeabrechnung erfolgen sollte, kann ich mir nicht vorstellen. Jedenfalls muss ich darauf ein Auge haben, nicht das es irgendwie unter geht.


    Habe mich gestern bis spät in die Nacht mit der Definition einer regelmäßigen Arbeitsstätte beschäftigt. Es ist in der Tat so, dass alle Dienststellen meiner Ernnenungsbehörde als regelmäßige Arbeitsstätte zählen. Die "Beamtenschule" ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat nichts mit meinem Dienstherren zu tun. Habe für die Praktikas nur die Entfernungspauschale (einfache Strecke) angesetzt, für den Besuch der "Beamtenschule" die Hin-u. Rückfahrt plus einen Verpflegungsmehraufwand von täglich 6€. Das dürfte ja somit jetzt alles stimmen. Alle Aufwendungen habe ich als Werbungskosten angesetzt, nicht als Ausbildungskosten, da diese ja nur für eine Erstausbildung bzw. Studium gelten. Vielen Danke für deine Hilfe, falls ich immer noch was falsche verstanden habe sollte, sag mir bitte bescheid 8)

    • Offizieller Beitrag

    ielen Danke für deine Hilfe, falls ich immer noch was falsche verstanden habe sollte, sag mir bitte bescheid.

    Hört sich so jetzt richtig an.

  • Sehr schön :) Ich weiß, war eine schwere Geburt, dafür bin ich jetzt mit der Steuer für 2009 und 2010 fertig! Wenn alles seine Richtigkeit hat und das FA gnädig ist, muss ich nur knapp 1000 € nachzahlen, besser als 2000€ ;)


    Aber eine Frage hat sich jetzt doch noch ergeben...Ich klammere mich ja an jeden Grashalm um die Nachzahlung zu mindern :rolleyes: Die Steuer für 2008 habe ich auch noch net gemacht und im WISO bin ich über den Punkt Umzug gestolpert! Im Jahr 2008 bin ich von der Stadt wo meine Kaserne war zu meinem neuen Dienstherren umgezogen. Die Kosten hat auch die Bundeswehr übernommen, dennoch kann man den Umzug ja bei der Steuer angeben und die Arbeitsgebererstattungen abziehen. Da gibt es im WISO so ein Feld, wo wenn ich es anklicke sich der Pauschalbetrag um 150 % erhöht. Voraussetzung dafür ist, dass in den Jahren zuvor ein Umzug dienstlich veranlasst wurde. Hm, im Jahr 2006 bin ich zu Hause bei meinen Eltern ausgezogen und habe mir eine Wohnung dort genommen wo auch meine Kaserne war. Bis zum 25. Lebensjahr ist man ja zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet. Damals war ich glaube 24. Jahre, musste mich also ein Jahr befreien lassen. Jetzt meine Frage, kann man diese Umstände als dienstlichen Grund betrachten? Mein Hauptwohnsitz war ja zuvor bei meinen Eltern, ca. 350 km entfernt von der Kaserne. Ich hatte bis dato auch eine Unterkunft in der Kaserne die ich zahlen musste. Theoretisch hätte ich mich auch ummelden müssen trotz Unterkunft in der Kaserne, da mein Lebensmittelpunkt ja hauptsächlich die Kaserne war. Habe ich aber nicht gemacht, erst nach Auszug. Das FA müsste es ja gefreut haben als ich umgezogen bin und meine Hauptwohnsitz dorthin verlegt habe. Schließlich sind damit die Kosten für das Pendeln zwischen Kaserne und Eltern weggefallen. Hm, was sagst du dazu, Hacken für 150 % setzen oder nicht? Der Dienstliche Grund ergibt sich für meine Verständnisse bereits am Tag der Einberufung in ein Dorf was über 350 km von daheim weg ist.

  • Okay, habe ich mir fast gedacht, denn die Bundeswehr hat damals auch nur die Reisekosten für den "Umzug" übernommen und weiter nichts. Schlecht für mich, gut für's FA :D Naja mal schauen ob man denen auch ohne die 150% noch ein paar Cent aus dem Kreuz leiern kann. Vielen Dank für deine kompetente und schnelle Hilfe! Ich mach jetzt mal ne Pause bis ich die Software für 2008 habe. Aber weitere Fragen dürften jetzt keine mehr aufkommen, ich habe glaube alles durch. Servus

  • Hallo, ich hoffe, alles konnte geregelt werden. Die Bundeswehr ist nicht soooo der Helfer, wenn es um Finanzamtregelungen usw. geht. Wenn jedoch mal wieder Fragen zu Übergangsgebührnissen auftauchen oder überhaupt die Übersicht im Bundeswehr-Dienstzeitende-Chaos fehlt, dann empfehle ich den Online-Gebührenrechner auf http://www.dienstzeitende.de/dze-online-rechner.html. Der hat mir enorm geholfen, um erst einmal Licht ins Dunkel zu bringen. Das DZE-ABC ist auch interessant. Vielleicht hilft der Tipp ja dem ein- oder anderen Abgänger der Bundeswehr hier im Forum. :)

  • Hallo,


    vor einiger Zeit habe ich bereits in diesem Beitrag Einnahmen Übergangsbeihilfe richtig berücksichtigen um Hilfe gebeten. Hat sich auch vollkommen bezahlt gemacht, da das Finanzamt fast alles durchgehen lassen hat! Leider hat man mir für die Fahrtkosten nur die einfache Fahrt zwischen Wohnung und damaliger Schule gewährt. Ich weiß nicht wie die Rechtslage 2009 war, aber eigentlich konnte man doch die Hin-u. Rückfahrt bis zu drei Monate abrechnen. Erst danach galt auch diese Einrichtung als regelmäßige Arbeitsstätte. Nach einem Monat Unterbrechung ging es dann wieder von vorne los. Jedenfalls war ich vom 26.01.-20.03.; 15.06.-24.07. und 09.11.-18.12.2009 in der Schule, von daher müsste das mit dem Hin-u. Rückweg doch richtig sein. Würde gerne Einspruch einlegen und mich auf entsprechende Quellen berufen. Kennt jemand eine im EStG bzw. LStR???


    Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Wie lautet denn die Begründung des Finanzamts?


    Wenn Du von Deiner Behörde an die Schulde abgeordnet wirst, dann hast Du m.E. schlechte Karten, weil die Schulde mit der Abordnung tatsächlich zu Deiner regelmäßigen Arbeitsstätte wird.

  • Es gibt keine Begründung! Da hing an beiden Bescheiden nur ein Erläuterungsblatt zur Festsetzung, was aber nur allgemeinen Quatsch beinhaltet.
    Ich habs bloß dadurch gemerkt, indem ich den Bescheid durchgerechnet hab. Ist das so vom Finanzamt okay???


    Ich habe von meiner Behörde nie ein Schreiben "Abordung" bekommen, nur den Stundenplan für den nächsten Lehrgang :) Wie ist das dann bitte zu bewerten? Falls man da nix machen okay, sind nur knapp 200 € die mir durch die Lappen gehen. Die größte Frechheit sind die Steuervorauszahlungen die ich für 2011 und 2012 zahlen soll! Die wollen jeweils knapp 1800 € pro Jahr, also ein zinsfreies Darlehen für den Staat. Dagegen muss ich aber vorgehen, weil ab Oktober 2011 die Einkünfte der Bundeswehr wegfallen und mein Brutto für 2012 um ca. 10.000 Euro geringer ausfällt.

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt keine Begründung! Da hing an beiden Bescheiden nur ein Erläuterungsblatt zur Festsetzung, was aber nur allgemeinen Quatsch beinhaltet.
    Ich habs bloß dadurch gemerkt, indem ich den Bescheid durchgerechnet hab. Ist das so vom Finanzamt okay???

    Ich würde einfach mal Einspruch einlegen und die antragsgemäße Berücksichtigung nach Reisekostengrundsätzen (Auswärtstätigkeit) beantragen. Dann muss ja was kommen, entweder eine Begründung oder eine Berichtigung.

    Die größte Frechheit sind die Steuervorauszahlungen die ich für 2011 und 2012 zahlen soll! Die wollen jeweils knapp 1800 € pro Jahr, also ein zinsfreies Darlehen für den Staat. Dagegen muss ich aber vorgehen, weil ab Oktober 2011 die Einkünfte der Bundeswehr wegfallen und mein Brutto für 2012 um ca. 10.000 Euro geringer ausfällt.

    Da können die nichts für. Wenn Du das nicht schon mit Abgabe der Erklärung erläuterst bzw. auf die künftig geänderten Besteuerungsgrundlagen hinweist, kann das da niemand wissen. Bei den Vuraoszahlungen kannst Du jederzeit einen Änderungsantrag nach § 164 Absatz 2 AO stellen, da die immer unter dem Vorbehalt der Nachprüfung i.S. § 164 Absatz 1 AO stehen. Nur kurz vor den Fälligkeitsterminen musst Du aufpassen.