Hallo
auf Seite 2 in den Zeilen 31 bis 36 werden Angaben zu den "Privaten Kranken- und Pflegeversicherungen" eingetragen. Beiräge zur privaten Krankenversicherung für die Basisabsicherung sind neuerdings begünstigt absetzbar, sofern sie von dem Krankenversicherer bescheinigt werden. Danach müßte eine Zahnzusatzversicherung dort eingetragen werden.
In der Zeile 35 sollen die Beiträge oder Beitragsanteile die über die Basisabsicherung hinausgehen z.B. Wahlleistungen (Chefarztversorgung) eingtragen werden. Diese Beiträge sind nicht begünstigt.
Frage: Warum werden die Beiträge die nicht begünstigt werden gesondert abgefragt?