Meine Frau und ich sind beide berufstätig, in 2010 ist auch ein kleiner Beitrag für die Kinderbetreuung (Tagesmutter) fällig geworden.
Ich habe auch alles gefunden, wo es eingetragen wird. Nur wie ist das mir der Zuordnung? Können diese Kosten auch nur mir in den Werbungskosten zugeordnet werden oder muss das je zur Hälfte bei beiden eingetragen werden?
Ich frage deshalb, weil meine Frau mit Ihren Werbungskosten nicht über den Pauschbetrag kommt und deshalb die Kosten bei ihr keinerlei Auswirkungen hätten, während bei mir jeder Euro zählt.