wo muss der PKV Beitrag des Kindes eingetragen werden? Zusammen mit den Beiträgen des Ehemanns bei den Vorsorgeaufwendungen, oder in der Anlage Kind als "übernommenen Kranken-/Pflegevers-beiträge" ?
wo muss der PKV Beitrag des Kindes eingetragen werden? Zusammen mit den Beiträgen des Ehemanns bei den Vorsorgeaufwendungen, oder in der Anlage Kind als "übernommenen Kranken-/Pflegevers-beiträge" ?
Das steht doch nun wirklich wortwörtlich in den Zeilen 31 bis 37 der Anlage Kind.