LCD TV/Monitor steuerlich absetzbar?

  • Hallo zusammen,


    ich besitze einen LCD TV/Bildschirm und würde gern wissen ob ich diesen in der Steuererklärung mit eintragen darf? Was wird im schlimmsten Falle geschehen wenn ich versuche das Gerät steuerlich abzusetzen? Der Hintergrund ist, dass ich dieses Gerät auch als PC-Monitor nutze.

    • Offizieller Beitrag

    ich besitze einen LCD TV/Bildschirm und würde gern wissen ob ich diesen in der Steuererklärung mit eintragen darf? ..... Der Hintergrund ist, dass ich dieses Gerät auch als PC-Monitor nutze.

    Umkehrschluss aus dem "auch" wäre für mich, dass Du das Gerät auch als normales TV-Gerät nutzt. Also wäre die Anschaffung reine Privatsache.

  • Den Rechner ansich benötige ich für meinen Beruf. In den letzten Jahren habe ich schon desöfteren Teile wie Festplatte, Grafikkarte, USB Stick etc. steuerlich geltend machen können. Nun ist noch die Frage ob ich den LCD Bildschirm auch mit eintragen kann da sicher wie schon gesagt AUCH beruflich genutzt wird. In der Steuererklärung kann ich ja auch angeben zu wieviel Prozent privat und berufliche Nutzung... Bringt das denn was?

    • Offizieller Beitrag

    Wenn das Teil auch als TV-Gerät genutzt wird und nachweislich nicht ein weiteres normales TV-Gerät im Haushalt vorhanden ist, dann sehe ich persönlich selbst für eine anteilige Zuordnung zum beruflichen Umfang keinen Raum. Ansonsten brauch es eine gute und umfangreiche Begründung und m.E. eine Portion guten Willens des Bearbeiters.

  • Aber versuchen kann man es, ja?! Ich versuche hier eine umfangreiche Erklärung dazu zu schreiben ... und wenn es nicht durch geht ist es eigentlich auch kein Problem. Probleme gibts dann aber nicht bei der Angabe des Gerätes in der Steuererklärung oder?

    • Offizieller Beitrag

    Probleme gibts dann aber nicht bei der Angabe des Gerätes in der Steuererklärung oder?

    Natürlich ist da mit Problemen zu rechnen. Umso mehr fragliche Positionen eine Erklärung enthält, umso intensiver wird eine Erklärung i.d.R. geprüft. Und mal ganz ehrlich, jemand, der einen Bildschirm im beruflichen Interesse erwirbt, der kauft sich nicht ein in den Grundfunktionen auf den TV- und Spielbetrieb ausgelegten Bildschirm. Da gibt es geeignetere Geräte. Bei dem von Dir gekauften Gerät spricht schon die Hauptfunktion gegen eine beruflich Intention, dieses Gerät anzuschaffen. Nur da ab und an auch mal beruflich dran zu arbeiten, das reicht nicht aus.


    Man sollte auch mal wissen, wo die Grenzen sind. Nicht jeder Lebenssachverhalt kann in einen steuerlichen Sachverhalt umgedeutet werden. Und nicht jede Anschaffung für den Haushalt muss man dann auch in seiner Steuererklärung unterbringen.

  • Alles klar, dann lege ich es nicht darauf an sondern werde ganz normal die Steuererklärung machen ohne diese Angaben. Es macht am Ende keinen Sinn wenn es wirklich nur zu Problemen kommt und dann eine intensive Prüfung erfolgt.


    Danke nochmal für eure Ratschläge und Tipps!