Was zählt zu den Einnahmen als Kleinunternehmer?

  • Ich hab mal drei Fragen und zwar:


    Meine Freundin ist Freiberuflerin und Kleinunternehmerin mit ner Coachingfirma. Ihre Umsätze liegen nahe 17.500 Euro. Nun die erste Frage: Zählen die unentgeltlichen Wertabgaben (private Telefonnutzung, private Pkw-Nutzung) mit zu den Einnahmen im Sinne des §19 UStG?


    Und dann: Sie hat noch eine Nebentätigkeit auf Honorarbasis, die mit der Coachingfirma nix zu tun hat. Muss sie diese Einnahmen und die Einnahmen der Coachingfirma addieren und die Grenze von 17.500 Euro einhalten, um Kleinunternehmerin zu bleiben?


    Würden beide oder eine der beiden Fragen mit JA beantwortet, läge sie über den 17.500 Euro. Wie funktioniert die Umstellung von "ohne Umsatzsteuer" zu "mit Umsatzsteuer" in der Einnahmeüberschussrechnung bei Wiso Sparbuch? Muss sie alles nochmal eingeben? Und muss sie alle Rechnungen dann neu stellen und ihren Kunden zukommen lassen? (es geht um das Steuerjahr 2009)


    sonnige Grüße


    kristin

    • Offizieller Beitrag

    Zählen die unentgeltlichen Wertabgaben (private Telefonnutzung, private Pkw-Nutzung) mit zu den Einnahmen im Sinne des §19 UStG?

    Ja.

    Und dann: Sie hat noch eine Nebentätigkeit auf Honorarbasis, die mit der Coachingfirma nix zu tun hat. Muss sie diese Einnahmen und die Einnahmen der Coachingfirma addieren und die Grenze von 17.500 Euro einhalten, um Kleinunternehmerin zu bleiben?

    Grundsätzlich ja. Ergibt sich aber auch aus § 19 UStG.

    Wie funktioniert die Umstellung von "ohne Umsatzsteuer" zu "mit Umsatzsteuer" in der Einnahmeüberschussrechnung bei Wiso Sparbuch? Muss sie alles nochmal eingeben?

    Ich befürchte ja (siehe aber nächsten Punkt). Ist aber bei fast jeder Software so, da die Software ja nicht die Zulässigkeit eines Vorsteuerabzugs beurteilen kann.

    Und muss sie alle Rechnungen dann neu stellen und ihren Kunden zukommen lassen? (es geht um das Steuerjahr 2009)

    Wenn Sie 2009 die 17.500€ die Grenzen des § 19 Absatz 1 UStG überschritten hat und dies nicht bereits zu Jahresbeginn absehbar war, dann ist sie ab 2010 umsatzsteuerpflichtig. Es besteht dann für 2010 grundsätzlich die Möglichkeit einer Rechnungsbereichtigung. Das würde ich aber erst mit den Kunden abklären. Ansonsten bleibt sie auf der Umsatzsteuer selber hängen.


    So etwas passiert nicht bei Führung laufender und ordnungsgemäßer Aufzeichnungen.


    Ich würde mir wirklich überlegen, die Hilfe eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe in Anspruch zu nehmen.

  • Hallo miwe4, danke für deine schnelle Antwort.


    Wieso müsste eine Rechnungsberichtigung für das Jahr 2010 mit den Kunden besprochen werden? An dem Gesamtbetrag der Rechnung würde sich doch nichts ändern und bei den Kunden geht es doch "nur", soweit es sich dabei um Unternehmen handelt, um Vorsteuerabzug, der ja nicht zwingend ist. Oder?

    • Offizieller Beitrag

    Wieso müsste eine Rechnungsberichtigung für das Jahr 2010 mit den Kunden besprochen werden? An dem Gesamtbetrag der Rechnung würde sich doch nichts ändern und bei den Kunden geht es doch "nur", soweit es sich dabei um Unternehmen handelt, um Vorsteuerabzug, der ja nicht zwingend ist. Oder?

    Weil die Umsatzsteuer dann ja auf den bisherigen Betrag hinzuzurechnen ist.

  • Muss man zwingend die Umsatzsteuer zum "alten" Rechnungsbetrag dazurechnen?


    Oder kann man für die alte Rechnung eine Gutschrift erteilen zum Beispiel: Rechnungs- bzw. Gutschriftsbetrag 100 Euro und dann eine neue Rechnung ausstellen mit Nettobetrag 84,03€, MwSt-Betrag 15,97€ und Bruttobetrag 100 Euro?

  • Oder kann man für die alte Rechnung eine Gutschrift erteilen zum Beispiel: Rechnungs- bzw. Gutschriftsbetrag 100 Euro und dann eine neue Rechnung ausstellen mit Nettobetrag 84,03€, MwSt-Betrag 15,97€ und Bruttobetrag 100 Euro?


    Anschließend siehts um deine Finanzen dann aber schlecht aus, denn du zahlst aus eigener Tasche.
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Muss man zwingend die Umsatzsteuer zum "alten" Rechnungsbetrag dazurechnen?

    Nein. Dann zahlst Du aber in jedem Fall aus eigener Tasche. Könnte man aber auch als "Lehrgeld" bezeichnen.

    Oder kann man für die alte Rechnung eine Gutschrift erteilen zum Beispiel: Rechnungs- bzw. Gutschriftsbetrag 100 Euro und dann eine neue Rechnung ausstellen mit Nettobetrag 84,03€, MwSt-Betrag 15,97€ und Bruttobetrag 100 Euro?

    Nein. Dann zahlst Du ggf. sogar doppelt. Dann hast Du nämlich zusätzlich noch Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis.


    Bevor Du aber auf noch mehr so dubiose Ideen kommst, würde ich Dir nochmals raten, einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe hinzuzuziehen.