Ich habe von mehreren Banken und Fongesellschaften Kapitalerträge (3000,00 €) im Programm unter "Zinsen und andere Kapitalerträge erfasst"
Mit der "empfohlenen" Einstellung:
"Kapitalerträge.... sollen vollständig eingegeben werden".
Im ausgedrucktem Steuerfomular (Anklage KAP, zeile 7) wird aber nur der (höchste, 1500,00 €) Ertrag einer Bank eingetragen. Die übrigen Erträge finden sich nur in der Anlage (zur Anlage KAP) unter dem Absatz:
"Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterleen haben (NICHT ERKLÄRTE ERTRÄGE)"
Daher rechnet das WisoSparbuch eine um 500,00 € höhere Erstattung aus, als das Finanzamt.
Ich würde ja gerne Einspruch gegen meinen Bescheid einlegen, aber mit welcher Begründung? Der Verweis auf die WisoSparbuch-berechnung wird wohl nicht reichen.
Kann mir einer von Euch Hinweise geben?
Gruß
Carsten