Hallo,
ich habe einige Anlagegüter, die einen RBW von 1,00 Euro oder 0,00 Euro haben und nicht mehr betrieblich genutzt werden. Die Geräte sind noch funktionsfähig und könnten ins Privatvermögen übernommen werden. Müsste ich hier den Zeitwert als Ertrag verbuchen oder könnte ich es ohne, bei RBW 0,00 Euro bzw. mit 1,00 Euro bei RBW 1,00 Euro, ins Privatvermögen übernehmen? Teilweise sind es auch GWG. Danke für die Hilfe!