Anlagegut mit RBW 0 Euro oder 1Euro ins Privatvermögen übernehmen

  • Hallo,


    ich habe einige Anlagegüter, die einen RBW von 1,00 Euro oder 0,00 Euro haben und nicht mehr betrieblich genutzt werden. Die Geräte sind noch funktionsfähig und könnten ins Privatvermögen übernommen werden. Müsste ich hier den Zeitwert als Ertrag verbuchen oder könnte ich es ohne, bei RBW 0,00 Euro bzw. mit 1,00 Euro bei RBW 1,00 Euro, ins Privatvermögen übernehmen? Teilweise sind es auch GWG. Danke für die Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Müsste ich hier den Zeitwert als Ertrag verbuchen ...

    Selbstverständlich.

    Teilweise sind es auch GWG.

    Das macht keinen Unterschied.


    Diese Fragen hätte ich von Dir eigentlich nicht erwartet. :(

  • Tut mir leid, das ich Dich entäusche, aber bei Dingen wo ich nicht sicher bin nutze ich gerne den Joker! :D


    Es handelt sich überwiegend um technisches Gerät, zu dem kein erziehlbarer Wert festgestellt werden kann. Bei einem 5 Jahre alten PC würde dann z.B. einfach 100,00Euro nehmen. Wäre das plausibel?

    • Offizieller Beitrag

    Bei einem 5 Jahre alten PC würde dann z.B. einfach 100,00Euro nehmen. Wäre das plausibel?

    Ich würde da detaillierte Aufzeichnungen mit kurzen Begründungen führen. Den Rest musst Du mit Dir selber abmachen. Bei einer Prüfung wird man Dich ggf. fragen, welche Grundlagen Du zur Preisermittlung genutzt hast. Ein guter Weg wäre Ebay (abgelaufene Auktionen) oder Foren wie HWLuxx etc., in denen entsprechende Hardware gehandelt wird. Das zusätzlich ausdrucken, fertig.


    Du wirst Dich übrigens wundern, zu welchen Preisen Einzelteile teilweise noch gehandelt werden.