Meine UG hat aus Kostengründen nur ein Depotkonto, von dem Zahlungen nur an ein Referenzkonto möglich sind.
Das Referenzkonto ist das Privatkonto des Geschäftsführers, der dann die Zahlungen weiterüberweist.
Wie kann man so etwas korrekt verbuchen?
Meine UG hat aus Kostengründen nur ein Depotkonto, von dem Zahlungen nur an ein Referenzkonto möglich sind.
Das Referenzkonto ist das Privatkonto des Geschäftsführers, der dann die Zahlungen weiterüberweist.
Wie kann man so etwas korrekt verbuchen?
Wie kann man so etwas korrekt verbuchen?
Wo gibt es denn so etwas?
Eine Kapitalgesellschaft überweist an das Privatkonto des Geschäftsführers.
Der Ärger ist aber vorprogrammiert
MfG Günter
ZitatDer Ärger ist aber vorprogrammiert
Ärger ist kein Problem.
Ist das verboten? Wenn ja, Quelle bitte.
Aber wie wird das verbucht?
Aber wie wird das verbucht?
Als Selbstständiger ist es aus gesetzlicher Perspektive grundsätzlich gestattet, das private Konto für geschäftliche Transaktionen zu nutzen. Sobald aber eine Kapitalgesellschaft vorliegt (im betrachteten Falle die neue Unternehmergesellschaft) ist ein auf den Namen der Gesellschaft lautendes Konto zwingend erforderlich.
Noch gewichtiger ist allerdings, dass das Finanzamt das private Konto als Geschäftskonto betrachtet und damit viel leichter Einblicke in vertrauliche Informationen bekommt, die es eigentlich nichts angeht. Wer möchte schon freiwillig alles offenlegen?
Fazit: Ein Geschäftskonto ist allen Selbstständigen anzuraten. Bei einer Unternehmergesellschaft stellt sich die Frage nicht, denn es ist ohnehin Pflicht.
Vielleicht kann noch jemand auch meine Frage beantworten.
Vielleicht kann noch jemand auch meine Frage beantworten.
Du kannst nur das Konto bebuchen, von dem der Geldabgang geht.
Du machst eine doppelte Buchführung, da kannst du nicht machen was du willst.
MfG Günter
Rechnung kommt ---> Konto Verbindlichkeiten
UG überweist an Zahlungs-Beauftragten ---> "Beauftragtenkonto"??? an Bank
Beauftragter überweist an Gläubiger und wie werden jetzt die Verbindlichkeiten gebucht?
Verbindlichkeiten an Beauftragtenkonto?
Also muss man nur ein Beauftragtenkonto einzurichten? und wie wird das gebucht? Soll oder Haben
Mein Gedanke ist, dass das Beauftragtenkonto sich ja genau wie eine Barkasse verhält und alles so bebucht werden müsste, nur dass es eben ein Konto ist. Das Problem dabei ist, dass eine Barkasse noch im Eigentum der UG wäre, das Beauftragtenkonto aber nicht.
Rechnung kommt...........
Sachkonto (S).....Verbindlichkeiten (H)
Rechnung wird bezahlt..........
Verbindlichkeiten (S).....Referenzlonto GF (H)
Umbuchung............
Referenzkonto GF (S).....Depotkonto UG (H)
........und dann natürlich beide Konten in der UG führen ...und keine Sammel-Umbuchungen vornehmen.
Trotzdem ist das ganze gefährlich, jeder Wirtschafts- oder FA-Prüfer prüft als erstes die Zahlungen an GF ....hier wird immer Geldwäsche vermutet.
MfG Günter
Alles anzeigenRechnung kommt...........
Sachkonto (S).....Verbindlichkeiten (H)
Rechnung wird bezahlt..........
Verbindlichkeiten (S).....Referenzlonto GF (H)
Umbuchung............
Referenzkonto GF (S).....Depotkonto UG (H)
........und dann natürlich beide Konten in der UG führen , wobei das Konto GF in der UG an und für sich nichts zu suchen hat
...und keine Sammel-Umbuchungen vornehmen.
Trotzdem ist das ganze gefährlich, jeder Wirtschafts- oder FA-Prüfer prüft als erstes die Zahlungen an GF ....hier wird immer Geldwäsche vermutet, deshalb ohne Gewähr und mach mich für nichts verantwortlich.
MfG Günter