EÜR2010 - Telefonkosten & Auto

  • Hallo zusammen,


    meine Frau betreibt seit etwas über einem Jahr einen (noch) nebenberuflichen IT-Handel mit Service, das ganze wird von daheim aus betrieben.


    Frage 1
    Die Telefon-, Internet- & Handyleitungen waren schon vor der Gewerbeanmeldung vorhanden und laufen mit Vertrag und Rechnung auf meinen Namen - ist es möglich die Kosten hiervon in irgendeiner Weise in die EÜR einfließen zu lassen OHNE das die Rechnung auf meine Frau bzw. den Betrieb läuft?


    Frage 2
    Unser Familienauto wurde ebenfalls vor der Gewerbeanmeldung auf meinen Namen gekauft (finanziert) und ist auch auf meinen Namen angemeldet und versichert. Wie ist es hier mit der EÜR? Nur die Tankquittungen/Rechnungen oder 0,30€ pro km? Oder "voll"?


    Frage 3
    Da unsere kleine Firma in den "eigene vier Wänden stattfindet" haben wir wohl keine Möglichkeit Heizkosten, Strom & Co. teilweise als Betriebsausgaben geltend zu machen?



    Vielen Dank Vorab & Grüße aus dem Ruhrgebiet


    Carsten

    • Offizieller Beitrag

    Die Telefon-, Internet- & Handyleitungen waren schon vor der Gewerbeanmeldung vorhanden und laufen mit Vertrag und Rechnung auf meinen Namen - ist es möglich die Kosten hiervon in irgendeiner Weise in die EÜR einfließen zu lassen OHNE das die Rechnung auf meine Frau bzw. den Betrieb läuft?

    Eher nicht. Allenfalls in geringem geschätzten und glaubhaft gemachten Umfang. Und in jedem Fall ohne Vorsteuerabzug (falls auf Kleinunternehmerregelung i.S. § 19 Absatz 1 UStG verzichtet).

    Unser Familienauto wurde ebenfalls vor der Gewerbeanmeldung auf meinen Namen gekauft (finanziert) und ist auch auf meinen Namen angemeldet und versichert. Wie ist es hier mit der EÜR? Nur die Tankquittungen/Rechnungen oder 0,30€ pro km? Oder "voll"?

    Allenfalls 0,30€ je gefahrenen Kilometer und das auch nur bei detaillierten Nachweisen (Aufstellungen) zu den Kilometern. Und in jedem Fall ohne Vorsteuerabzug (falls auf Kleinunternehmerregelung i.S. § 19 Absatz 1 UStG verzichtet).

    Da unsere kleine Firma in den "eigene vier Wänden stattfindet" haben wir wohl keine Möglichkeit Heizkosten, Strom & Co. teilweise als Betriebsausgaben geltend zu machen?

    Da ja anscheinend keine nachweislich ausschließlich betrieblich genutzten Räumlichkeiten vorhanden sind, nein.

  • Da gibt es aber einiges zu ändern, momentan bei der Konstellation verschenkt ihr Geld.
    Such mal einen Steuerberater auf, wir dürfen hier keine Tipps geben.
    MfG Günter

  • Vielen Dank für die schnellen Antworten - bin auch schon dabei das ganze zu entschärfen. Auto soll ein anderes besorgt werden und auf meine Frau bzw. das Gewerbe angemeldet werden, Telefon & Internet ist schon gekündigt und wird dann umgeschrieben beim neuen Provider - nur das mit der Wohnung werden wir wohl erst einmal so belassen müssen.



    Bisher haben wir übrigens nur ab und an mal eine kleine Tankquittung mit in die Eingangsrechnungen gepackt - geht das eigentlich einfach so?

    • Offizieller Beitrag

    Bisher haben wir übrigens nur ab und an mal eine kleine Tankquittung mit in die Eingangsrechnungen gepackt - geht das eigentlich einfach so?

    Nein.

  • Nein.

    Das ist aber Pech für uns, da darf ich nun die ganzen Eingangsrechnungen neu sortieren (Tankquittungen raus - zum Glück nicht SO viele) und dann wohl die Kilometer nachvollziehen und auflisten. Braucht man da eigentlich zwangsweise eine Fahrtenbuch?

    • Offizieller Beitrag

    Braucht man da eigentlich zwangsweise eine Fahrtenbuch?

    Das kann man vor einer Prüfung nie sagen. Kommt auf Deine Sorgfalt und Glaubwürdigkeit insgesamt an. Schaden tut es allerdings nie. Aber dann muss es auch ordnungsgemäß geführt sein.

  • Vielen Dank für die schnellen Antworten - bin auch schon dabei das ganze zu entschärfen.


    Das ist an und für sich das erste, was man machen sollte.
    Wenn du dich in der heutigen Zeit schon selbständig machst, volles Risko mit deinem Kapital übernimmst, so muss man auch die Erleichterungen die einem der Gesetzgeber anbietet voll ausschöpfen, sonst gehst du pleite.
    MfG Günter

  • Das ist an und für sich das erste, was man machen sollte.
    Wenn du dich in der heutigen Zeit schon selbständig machst, volles Risko mit deinem Kapital übernimmst, so muss man auch die Erleichterungen die einem der Gesetzgeber anbietet voll ausschöpfen, sonst gehst du pleite.
    MfG Günter

    Das hört sich aber ganz schön negativ an, manchmal ist es einfach das beste sich mit einer Idee selbständig zu machen. Das es einfach ist will ich ja nicht behaupten, aber immer nur auf alles blöde Fragen und dusselige Anweisungen von "Vorgesetzten" oder "Chefs" zu hören ist auf die Dauer nicht erträglich.