Verteilung auf 2 Umlageschlüssel nach Betrag

  • Bei einigen Konten muss ich die Kosten nach verschiedenen Umlageschlüsseln verteilen.


    Da die Aufteilungsbasis nicht Prozente sondern Beträge sind, helfe ich mir im Moment mit Excel-Tabellen und verteile die zusätzlich zur Hausgeldabrechnung.
    Alternativ wären auch zwei verschiedene Konten denkbar, was aber auch nicht sonderlich übersichtlich ist.


    Sehr viel eleganter wäre es, wenn ich in HV nicht nur Prozente eingeben könnte, sondern Beträge, z.B.

    • Schlüssel 1 - 3.000 EUR nach MEA
    • Schlüssel 2 - Rest nach Verbrauch

    Gruß! :)



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  • Beispiel Wasser:
    Schlüssel 1: -574,30 € lt. Abrechnung
    Schlüssel 2: Rest (6000 €) nach Verbrauch


    Beispiel Müll:
    Gesamt 2500 €
    Schlüssel 1: 78,22 € lt. Abrechnung (Vorjahr)
    Schlüssel 2: Rest lt. Abrechnung (aktuelles Jahr)
    (die kann ich natürlich auch zusammen in eine Abrechnung nehmen, getrennt ausgewiesen wär's aber transparenter)


    Beispiel Gartenbetreuung:
    Schlüssel 1: 1200 € lt. Abrechnung
    Schlüssel 2: 3700 € n. MEA

    Gruß! :)



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  • Ist das dein Ernst, machst du das wirklich so? Dann bezweifel ich die Richtigkeit deiner Nebenkostenabrechnung.
    MfG Günter

  • Kannst du mir das erläutern?


    Nö, eben, das ist es ja. Den Sinn deiner Buchungen verstehst wohl nur du :)
    Also klär mich auf.
    MfG Günter

  • also, das laut Abrechnung ist immer der Betrag vom Vorjahr? oder wie ist das jetzt zu verstehen? Dann wird das ja über Ausgaberückzahlung oder Einnahmerückzahlung gebucht und nicht über unterschiedliche Schlüssel

  • Hallo Buffy,


    ich versuch's mal der Reihe nach mit ein paar vereinfachten Fallbeispielen:


    1. Beispiele Wasserabrechnung:


    Im letzten Jahr wurden Abschlagszahlungen in Höhe von 3000 EUR bezahlt, die in der HG-Abrechnung 2010 im Verhältnis des Verbrauchs 2010 verteilt wurden.
    Eigentümer A: 1500 EUR
    Eigentümer B: 800 EUR
    Eigentümer C: 700 EUR


    Im Februar kommt dann die Abrechnung von der Gemeinde, die


    a) eine Nachzahlung von 100 EUR ausweist.


    Diese Nachzahlung muss jetzt verbucht und dann in der Hausgeldabrechnung 2011 berücksichtigt werden. Dabei darf sie aber am Ende natürlich nicht im Verhältnis des Verbrauchs 2011 verteilt werden, sondern entweder
    aa) im Verhältnis Verbrauch 2010 (z.B. wenn sich nur der Preis geändert hat):
    Eigentümer A: 50,00 EUR
    Eigentümer B: 26,67 EUR
    Eigentümer C: 23,33 EUR
    ab) in einem anderen Abrechnungsverhältnis (z.B. wenn sich Abrechnungskomponenten, z.B: Grundpreise, verschoben haben)
    Eigentümer A: 30,00 EUR
    Eigentümer B: 40,00 EUR
    Eigentümer C: 30,00 EUR
    ac) noch komplizierter wird's dann, wenn die Restbeträge ein unterschiedliches Vorzeichen bekommen (s. Bedienung Vorzeichen bei Festbeträgen
    Eigentümer A: -5,00 EUR
    Eigentümer B: 55,00 EUR
    Eigentümer C: 50,00 EUR


    b) eine Erstattung (Einnahmerückzahlung) von 100 EUR ausweist. Die Vorzeichen aus den obigen Beispielen aa) kehren sich also um und in ab) und ac) kommen andere Beträge raus.


    c) eine Erstattung für 2010 enthält und dann zusammen mit der nächsten Abschlagszahlung 2011 verrechnet wird => Gesamtausgabe, die in Ausgabe und Ausgaberückzahlung gesplittet werden und dann gemäß obigen Beispielen auf die Eigentümer verteilt werden muss.



    2. Beispiele Müllabrechnung:
    Das Grundproblem ist hier wie beim Wasser: Es wurden zunächst Abschlagszahlungen verteilt und dann kommt irgendwann im neuen Jahr die Abrechnung, nach der einzelne Eigentümer eine Erstattung andere eine Nachzahlung bekommen müssen, die aber zwangsläufig ein ganz anderes Aufteilungsverhältnis haben müssen als die laufenden Abschlagszahlungen für dieses Jahr, weil es sich nur um einen Differenzbetrag handelt.



    3. Beispiel Garten:
    Einige Eigentümer sollen aufgrund anderer Nutzungsverhältnisse einen festen Sockelbetrag zahlen; der Rest, der im Laufe des Jahres an Kosten anfällt, soll nach MEA verteilt werden:


    Sockelbetrag: 300 EUR gesamt
    Eigentümer A: 200,00 EUR
    Eigentümer B: 100,00 EUR
    Eigentümer C: 0,00 EUR


    Restbetrag: 3000 EUR (MEA: 50/40/10)
    Eigentümer A: 1500,00 EUR
    Eigentümer B: 1200,00 EUR
    Eigentümer C: 300,00 EUR


    gesamt: 3300 EUR
    Eigentümer A: 1700,00 EUR
    Eigentümer B: 1300,00 EUR
    Eigentümer C: 300,00 EUR



    Ich hoffe, ich habe in meinen Zahlenbeispielen jetzt keine Rechenfehler eingebaut. ;)


    Ich kann alle Beispiele mit Excel-Nebenrechnungen erledigen und dann mit dem Umlageschlüssel lt. Abrechnung arbeiten, es scheint mir aber nicht Sinn der Sache zu sein, zusätzlich zur Abrechnung noch x Excel-Tabellen zu verteilen (schließlich habe ich HV ;-)).
    Oder ich kann die Kosten jeweils auf zwei Konten (bei unterschiedlichen Vorzeichen bei Eigentümern müssten es sogar mehr sein) verteilen. Das scheint mir aber auch nicht sonderlich elegant, da man auf diese Weise ganz schnell Konten "verbrät" (was auch für das Problem gilt: Verbesserungsvorschläge Änderung Verteilungsschlüssel ab Datum).



    Anmerkung:
    Wir rechnen streng nach dem Abflussprinzip ab; periodengerechte Abgrenzungsposten oder ähnliche Praktiken scheiden für uns - laut Anwalt - aus. Trotzdem soll's natürlich gerecht sein.



    Anmerkung 2:
    Ich bin nicht als Meister vom Himmel gefallen, aber ich lerne gerne täglich dazu, wenn man mir die Gelegenheit dazu gibt! ;)

    Gruß! :)



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  • Ich bin nicht als Meister vom Himmel gefallen, aber ich lerne gerne täglich dazu, wenn man mir die Gelegenheit dazu gibt! ;)


    Hausgeld- und Nebenkostenabrechnung beinhalten nur die effektiv gezahlten Beträge im Abrechnugsjahr.
    MfG Günter


    Du schreibst doch selbst:
    Anmerkung:
    Wir rechnen streng nach dem Abflussprinzip ab; periodengerechte Abgrenzungsposten oder ähnliche Praktiken scheiden für uns - laut Anwalt - aus. Trotzdem soll's natürlich gerecht sein.

  • Hausgeld- und Nebenkostenabrechnung beinhalten nur die effektiv gezahlten Beträge im Abrechnugsjahr.


    Korrekt!
    Deshalb kann ich die Nachzahlungen vom Vorjahr, die in diesem Jahr gezahlt werden, auch nicht im Verbrauchsverhältnis dieses Jahres aufteilen.

    Gruß! :)



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  • Deshalb kann ich die Nachzahlungen vom Vorjahr, die in diesem Jahr gezahlt werden, auch nicht im Verbrauchsverhältnis dieses Jahres aufteilen.


    Doch das darfsr du :) ...der Umlageschlüssel bleibt ja gleich.
    Wenn dir das zu ungeanu ist, zwei Konten anlegen für lfd. Jahr und Nachzahlungen, aber lohnt das.
    Eine "centgenaue" Hausgeld- und Nebenkostenabrechnung gibt es nicht. :(
    MfG Günter

  • Doch das darfsr du :) ...der Umlageschlüssel bleibt ja gleich.


    Wenn es größere Unterschiede im Verbrauch Vorjahr/aktuelles Jahr (z.B. durch Bewohnerwechsel) gibt, dann kann sich der Umlageschlüssel aber ganz krätig ändern!
    Eine solche Abrechnung würde nicht akzeptiert.

    Gruß! :)



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  • Öhm...sorry, wenn ich mich da jetzt mal einklinke :)  Idefix: du kannst die Nachzahlungen mit Gültigkeitszeitraum 2010 eingeben, dann wirds richtig berechnet und taucht trotz allem in der Abrechnung 2011 auf (bei Eigentümern gilt das Datum der Zahlung)

  • Hallo Buffy,


    Danke für den Tipp! :)


    Das hilft zumindest dann beim Wasser, wenn das Aufteilungsverhätlnis dem Vorjahresverbrauch entspricht (bei uns ist es dieses Jahr noch etwas komplizierter, weil sich das Preisgefüge geändert hat, aber das ist wieder ein anderer Fall).


    Bei Müll und Garten komme ich wohl um ein zweites Konto bzw. meine Excel-Nebenrechnung (was mir dann immer noch lieber ist) nicht drumrum.

    Gruß! :)



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  • Das hilft zumindest dann beim Wasser,


    Und was macht der arme Mieter, der erst in diesem Jahr eingezogen ist, und Wasser nach der Umlage vom Vorjahr mitbezahlen soll :)
    Du willst 100% Gerechtigkeit erreichen, das geht aber nicht.
    MfG Günter

  • Davon abgesehen, dass Mieter das Problem des Vermieters sind ;) (ich bin nur WEG-Verwalter), bekommt der Vermieter eben doch weiter meine Excel-Tabelle, und zwar jetzt schon, nach der er mit dem Mieter abrechnen kann.

    Gruß! :)



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  • Öhm...sorry, wenn ich mich da jetzt mal einklinke :)  Idefix: du kannst die Nachzahlungen mit Gültigkeitszeitraum 2010 eingeben, dann wirds richtig berechnet und taucht trotz allem in der Abrechnung 2011 auf (bei Eigentümern gilt das Datum der Zahlung)

    Hab das jetzt mal durchprobiert:
    Abschlagszahlung mit aktuellem Gültigkeitszeitraum und Rückzahlung mit Gültigkeitszeitraum Vorjahr.
    Da passiert aber leider gar nichts, es wird immer im Verbrauch aktuelles Jahr auftgeteilt!
    ...was wieder zu einem Verbesserungsvorschlag führt! ;)



    Ich kann den Widerstand gegen Verbesserungsvorschläge hier nicht so ganz nachvollziehen. Selbst wenn sich der eine oder andere Vorschlag bei näherer Betrachtung als nicht umsetzbar erweisen sollte, so lohnt es sich doch immer darüber nachzudenken, und ein Forum ist m.E. der richtige Ort für solche Überlegungen.


    Ich habe mir HV zugelegt, weil es unter den Programmen, die ich getestet hatte, meinen Vorstellungen am nächsten kam. Das heißt aber nicht, dass es daran nichts mehr zu verbessern gäbe.
    In den gut zwei Monaten, wo ich jetzt damit arbeite, habe ich nicht nur eine Reihe von Bugs gefunden (und zum Glück wurden auch einige einigermaßen zeitnah behoben), sondern auch einiges an Verbesserungspotenzial. Dass macht die Software deswegen nicht grundsätzlich schlecht, aber sie kann noch viel besser werden. :)

    Gruß! :)



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