Liebe Forenbesucher,
ich bekam 2010 ein Stipendium/Award/Fellowship von einer Privatuniversitaet in den USA. Dieses Forschungsstipendium umfasste einen Zuschuss zum Lebensunterhalt und finanzierte die Unigebuehren. Keine Gegenleistung war gefordert. Das Stipendium wird aufgrund DBA 20 (3) in den USA nicht versteuert.
Muss ich es in Deutschland bei der Einkommenssteuer angeben? Wenn ja, wo? Es sind ja eigentlich keine Einkuenfte aus selbstst. Arbeit od. ae.
Ist ein solches Stipendium ueberhaupt steuerpflichtig in Deutschland?
Vielen Dank fuer Ihre Antwort,
Cosinus