Stipendium von US-Uni fuer Studium in USA steuerpflichtig?

  • Liebe Forenbesucher,


    ich bekam 2010 ein Stipendium/Award/Fellowship von einer Privatuniversitaet in den USA. Dieses Forschungsstipendium umfasste einen Zuschuss zum Lebensunterhalt und finanzierte die Unigebuehren. Keine Gegenleistung war gefordert. Das Stipendium wird aufgrund DBA 20 (3) in den USA nicht versteuert.


    Muss ich es in Deutschland bei der Einkommenssteuer angeben? Wenn ja, wo? Es sind ja eigentlich keine Einkuenfte aus selbstst. Arbeit od. ae.
    Ist ein solches Stipendium ueberhaupt steuerpflichtig in Deutschland?


    Vielen Dank fuer Ihre Antwort,


    Cosinus ;)

  • Nein. Es gibt kein Dienstverhaeltnis und auch keinen Vertrag. Keine Gegenleistung wird erbracht. Es handelt sich um ein Stipendium einer amerikanischen Privatuni als Zuschuss zu Lebenshaltung und Gebuehren.

  • Du hast das Stipendium doch von der Uni erhalten, an der du tätig warst, oder? Also so ganz ohne Gegenleistung war das dann bestimmt nicht.
    Wenn du anderer Ansicht bist, dann gib es eben nicht an (aber bitte auf eigenes Risiko) oder frage einen Steuerberater.

  • Napoleon,


    du musst nicht auf die Frage antworten, wenn du die Antwort nicht weisst.


    Ich will wissen, ob das beschriebene Stipendium steuerfrei ist oder ob ich es angeben muss.
    Ich frage, weil es ja moeglich ist, dass sich jemand mit sowas auskennt, weisz wo man nachschaut oder/und etwas Aehnliches erhaelt.


    Cosinus

  • Die genaue Regelung hängt vom DBA ab. Normalerweise musst Du steuerfreie Stipendien im Ausland angeben. Sie werden unter Progressionsvorbehalt bei der Steuerberechnung berücksichtigt, d.h. auf den Anteil des Stipendiums werden zwar keine Steuern einbehalten, aber der Steuersatz erhöht sich durch die steuerfreien Einkünfte.


    Aber es hängt vom genauen Stipendium, der Vereinbarung mit der Uni und dem DBA ab, ob Dein Stipendium wirklich so berücksichtigt wird oder nicht. Angeben musst Du es bei unbeschränkter Steuerpflicht eigentlich immer. Die Frage ist eben nur, ob es unter Progressionsvorbehalt fällt oder nicht.


    Bist Du in 2010 überhaupt in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig?