Uneinbringliche Forderung - Ausbuchung

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Peselo,
    Hier steht es frisch aktualisiert noch mal.

  • Den Text hatte ich schon gelesen. Ich wollte mich auch nur vorsichtig dem Thema nähern. Jetzt erhöhe ich nämlich den Schwierigkeitsgrad: Ich habe einen Kunden, der eine Rechnung teilweise bezahlt hat. Die Restzahlung ist uneinbringlich. Das ist zur Zeit mein Problem. Ich kann ja nicht nachträglich aus einer Rechnung zwei machen und dann die mit dem Restbetrag auf uneinbringbar setzen.

  • Hallo,
    da gehst Du genauso vor wie vorgehend beschrieben. Der Teilbetrag wird dann in der USt-Voranmeldung und EÜR nicht berücksichtigt.
    In den Finanzen/Rechnung-/Buchhaltungslisten wird die Teilzahlung auch korrekt dargestellt. Lediglich im Bereich Office/Rechnungen und bei der Detaildarstellung im Bereich Stammdaten/Kunden gibt es den Schönheitsfehler, dass die Rechnung als "uneinbringbar" dargestellt wird, obwohl ja eine Teilzahlung erfolgt ist. Da bleibt einem dann nur übrig unter Anmerkungen beim Kunden einen entsprechenden Eintrag zu machen, dass der Kunde eine Rechnung nur teilweise bezahlt hat und ggf. noch die Zahlungsbedingungen auf Vorkasse zu setzen.
    Das muss aber jeder selbst entscheiden, wie er das handhaben will.
    Gruss
    KH

  • Die Rechnung datiert vom 01.12.2006. Ich bin nun wie beschrieben vorgegangen. Theoretisch müsste also heute eine Buchung angezeigt werden. Nur - ich finde nichts. Wo werde ich denn nun fündig? (Konto-Nr oder Datum)

  • Hallo,
    wenn Du heute nur noch den offenen Teilbetrag bei der Rechnung auf uneinbringbar gesetzt hast, dann wird auch kein Buchungssatz erstellt, da keine Buchungen erfolgt sind.
    Den uneinbringbaren Teilbetrag müsstest Du u.a. im Konto 10000 - Kreditoren, 8405 Erlöse noch offen und den dazugehörigen Steueranteil im Konto 1776 - USt nicht fällig, wiederfinden.
    Die Konten haben bei der IST-Besteuerung keinen Einfluss auf die EÜR und die USt-Voranmeldung.
    Gruss
    KH

  • Tja, da war ich gedanklich wohl mal wieder bei der Bilanzbuchhaltung. Ist schon gewöhnungsbedürftig, wenn man mit einer EÜR arbeitet. Also vielen Dank für den Hinweis.