Fahrtkosten Rückerstattung?

  • Hallo zusammen,
    ich habe folgende Frage: Ich habe einen täglichen Fahrtweg von 25KM zur Arbeit und letztes Jahr in meiner neuen Arbeit 165 Tage gearbeitet. Da komm ich auf rund 1200€ Fahrkosten. Ich habe diese auch in der Steuer angegeben€, erhalte aber unterm Strich nur 188€ zurück. Woran liegt das? Meine Kollegen behaupten von eben dem selben Fahrkosten bestimmt 50-75% wieder zu erhalten. Liegt das etwa an meinem höheren Jahresbruttogehalt? Jedenfalls finde ihc das etwas komisch bzw. auch ungerecht. Ich habe mich jedenfalls auf einen höheren Betrag eingestellt und aus früherer Erfahrung hab ich eigentlich auch immer mehr bekommen? Kann mir das bitte jmd. erklären, bin nämlich Naturwissenschaftler und kein Kaufmann!


    Danke

  • Du erhälst überhaupt keine Steuererstattungen für irgendwelchen bestimmten Zwecke oder wegen irgendwelcher bestimmten Ausgaben. Es werden Deine Einnahmen zusammengezählt, dann diverse Beträge für Ausgaben, Versicherungen, Werbungskosten etc. abgezogen und so Dein zu versteuerndes Einkommen berechnet, welches dann versteuert wird. Auf die fällige Einkommensteuer wird die einbehaltene Lohnsteuer während des Jahres angerechnet. Wenn während des Jahres zu viel einbehalten wurde, erhälst Du eine Rückzahlung. Wenn zuwenig einbehalten wurde, musst Du nachzahlen.


    Also weder erhälst Du 188 Euro für Deine 1200 Euro Fahrkosten zurück, noch haben Deine Kollegen für Ihre Fahrtkosten 50%-75% zurückerhalten. Das kann an allem möglichen liegen. Vielleicht haben die auch nur anderweitig größere Werbungskosten gehabt oder höhere Ausgaben für Sozialversicherungen, o.s.ä. Einen bestimmten Grund gibt es nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Da komm ich auf rund 1200€ Fahrkosten. Ich habe diese auch in der Steuer angegeben€, erhalte aber unterm Strich nur 188€ zurück.


    Die Fahrtkosten selbst (hier errechnete 1.200 €) werden doch in dem Sinne nicht komplett vom Fiskus erstattet. (Das ist eben die irrige Meinung vieler Steuerzahler.)


    Die Fahrtkosten (die ja zu den Werbungskosten zählen) verringern nur das "zu versteuernde Einkommen". Hat also jemand hohe Werbungskosten, so verringert sich auch das zu versteuernde Einkommen entsprechend. Es lässt sich also insofern kein Vergleich zwischen sich selbst und anderen Arbeitnehmern ziehen, weil andere Arbeitnehmer evtl. noch höhere Werbungskosten oder auch Sonderausgaben nachzuweisen hatten.
    Der Werbungskostenabzug (egal, wie hoch dieser ist) steht aber jedem Arbeitnehmer, unabhängig von der Höhe seines Einkommens, in voller Höhe zu. Es lassen sich somit also keine Vergleiche anstellen.