ESt. 2010 - Haushaltsnahe Dienstleistungen

  • Im Menüpunkt Höhe der in 2010 gezahlten Aufwendungen -> Haushaltsnahe Dienstleistungen
    bin ich mir nicht sicher, ob ich die 20% eintragen soll oder den Gesamtbetrag...

  • Moin ...


    Nur zur Kenntnis:


    Die Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienst-, Pflege- und Betreuungsleistungen oder Handwerkerleistungen ist davon abhängig, dass Sie für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten haben und die Zahlung auf ein Konto des Erbringers der Leistungen erfolgt ist.


    Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wird vermutlich keine Steuerermäßigung gewährt.


    Das Finanzamt kann so feststellen, wer Dir die Rechnungen ausgestellt hat, ob derjenige angemeldet ist usw.


    Wenn alles zutrifft, dann den vollen Betrag eintragen !


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol: