Eingabemaske für Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 5 (berufsständische Versorgungseinrichtungen)

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zur Eintragung von Vorsorgeaufwendungen im WISO Sparbuch 2011 für das Jahr 2010.


    Wenn ein Steuerpflichtiger als Arzt Beiträge an die VBL zahlt, diese direkt vom Arbeitgeber vom Lohn abgeführt werden, so erscheinen die dennoch nicht auf der Lohnsteuer-Bescheinigung - stattdessen stellt die VBL eine Bescheinigung gem. §10a Abs. 5 EStG aus.


    Die darin bescheinigten Beiträge gehören dann in Zeile 5 der Anlage Vorsorgeaufwand.


    Soweit korrekt?


    Hierzu gibt es im WISO Sparbuch die Eingabemaske "Freiwillige Beiträge zu berufsständischen Vorsorgeeinrichtung".


    Dort kann neben der Bezeichnung noch eine Anzahl (standard: 1,0) ausgewählt werden - was hat es damit auf sich, dazu habe ich in der Hilfe nichts gefunden?


    Und: Müssen die Daten der Bescheinigung (Anbieternummer, Zertifizierungsnummer, Vertragsnummer) nicht auch irgendwo eingetragen werden? Habe dazu kein Feld gefunden, auch nicht bei Aktivierung der Option "Die hier eingetragenen Angaben sollen beim Ausdruck der Anlagen berücksichtigt werden".


    Oder ist die Maske nicht der richtige Ort für die §10a Abs. 5 Daten?


    Vielen Dank
    und viele Grüße


    Frank

  • Hallo,


    vielen Dank für die Antwort.


    Bei den bescheinigten Beiträgen handelt sich um tarifvertraglich vereinbarte Zahlungen in eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung für Ärzte an Universitätskliniken. Diese ist kapitalgedeckt und kann daher steuerlich berücksichtigt werden, hierzu hat die VBL als Träger der Versicherung die Bescheinigung ausgestellt.


    Ein Riester-Vertrag ist (leider?) nicht möglich, da der Arzt nicht in der gesetzl. RV pflichtversichert ist, sondern in einer berufsständischen Versicherung.


    Viele Grüße
    Frank

  • Hallo Frank,


    die VBL verschickt offenbar an alle ihre Versicherten für die Beiträge, die keiner anderen Förderung unterliegen (insbesondere als Direktversicherung) die Bescheinigungen nach § 10a EStG. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass das auch ohne Prüfung, ob eine Riesterrente gewollt ist, geschieht.


    Wenn Du als in einer berufsständischen Versicherung Pflichtversicherter nicht zulageberechtigt bist, hast Du keine Möglichkeit diese Beiträge steuerlich geltend zu machen. Wende Dich zwecks Beratung am Besten an die VBL, möglicherweise ist der abgeschlossene Vertrag für Dich nicht sinnvoll. Für nicht Zulageberechtigte gibt es andere Möglichkeiten der geförderten Altersversorgung (z.B. sie sogenannte Rürup-Rente).


    Viele Grüße
    Rautka

  • Hallo,


    vielen Dank für Deine Antwort.


    Es gibt leider keine Möglichkeit, den VBL-Vertrag zu ändern, da dieser durch den Tarifvertrag für alle Beschäftigten vorgegeben ist.


    Jedoch bestätigte die VBL auf telefonische Nachfrage nochmals, dass diese Beiträge in der Anlage Vorsorgeaufwendungen in Zeile 5 einzutragen seien, da es sich um eine kapitalgedeckte und nicht umlagefinanzierte Altersvorsorge handle.


    (Im Unterschied dazu wurden andere an die VBL entrichtete Beiträge für eine Zusatzversorgung als nicht einzutragen mitgeteilt, da diese umlagefinanziert und damit nicht steuerlich abzugsfähig sei).


    Nur gelange ich bei Zeile 5 zu dem eingangs genannten Eingabefeld im WISO Sparbuch, daher meine Frage.


    Viele Grüße
    Frank

    • Offizieller Beitrag

    Dort kann neben der Bezeichnung noch eine Anzahl (standard: 1,0) ausgewählt werden - was hat es damit auf sich


    Die 1,0 kann man z.B. auf 12,0 erhöhen, wenn man verschiedene Monatsbeiträge eintragen möchte. Diese 1,0 kann man allerdings nicht auf 0,0 setzen; also einfach ignorieren.


    Unter der Bezeichnung "Betrag" nun den Jahresbetrag lt. Bescheinigung der VBL eintragen, auch den Centbetrag.


    Unter der Bezeichnung "gerundet" nimmt jetzt das Programm automatisch eine Aufrundung auf den vollen Eurobetrag vor.

  • Hallo,


    nochmals vielen Dank für Deine Antwort.


    Demnach ist das Eingabefeld für diese Art von Ausgaben der richtige Ort?


    (Die 1,0 habe ich belassen und das Sparbuch hat den Betrag entsprechend in Zeile 5 eingetragen.)


    Viele Grüße
    Frank

    • Offizieller Beitrag

    Demnach ist das Eingabefeld für diese Art von Ausgaben der richtige Ort?


    Eigentlich gehören in die Zeile 5 die Rentenbeiträge von Selbständigen oder Freiberuflern usw. Sehe ansonsten aber auch keine andere Möglichkeit der Eintragung. Falsch wäre es jedenfalls, dort Beiträge an die VBL selbst einzutragen.


    Dem Finanzamt aber auf jeden Fall eine Kopie der oben schon erwähnten Beischeinigung beilegen.