Absetzen der Ausstattung einer neu erworbenen und vermieteten Immobilie

  • Hallo,


    ich bräuchte mal einen Tip hinsichtlich der Absetzbarkeit der Ausstattung einer Immobilie als Vermieter.


    Ich habe gerade eine vermietete Immobilie erworben und der Kaufpreis teilte sich in ca. 85% für die Immobilie und 15% für die Ausbauten sowie Ausstattungsmerkmale. Dies hatte den charmanten Nebeneffekt, dass die Grundsteuer sich nur anhand des nackten Immobilienpreises errechnete. Nun stehe ich vor dem Problem, ob ich vielleicht auch die 15% Ausstattung schneller absetzen kann als die reinen Immobilienkosten oder ob diese für die AFA dem Kaufpreis zuzurechnen sind, also über 50 Jahre angesetzt werden.


    Kann mir hier jemand einen Tip geben oder muss ich wirklich zum ersten mal zum Steuerberater?


    Vielen Dank im Voraus

    • Offizieller Beitrag

    Dies hatte den charmanten Nebeneffekt, dass die Grundsteuer sich nur anhand des nackten Immobilienpreises errechnete.

    Ich gehe mal davon aus, dass Du die Grunderwerbsteuer meinst. Hast Du schon einen Grunderwerbsteuerbescheid erhalten? I.d.R. akzeptiert das Finanzamt solche pauschalen Aufteilungen des Kaufpreises nämlich nicht. Und zwar weder die Veranlagungsstelle des Finanzamts (Einkommensteuererklärung) noch die Grunderwerbsteuerstelle des Finanzamts. Das wäre ein zu einfaches Steuersparmodell. Üblicher Weise werden detaillierte Berechnungsgrundlagen zum Aufteilungsmaßstab gefordert.

    Nun stehe ich vor dem Problem, ob ich vielleicht auch die 15% Ausstattung schneller absetzen kann als die reinen Immobilienkosten oder ob diese für die AFA dem Kaufpreis zuzurechnen sind, also über 50 Jahre angesetzt werden.

    Abgesehen davon sprichst Du von Ausbauten und Ausstattungsmerkmalen. Ausbauten (z.B. Schaufensteranlage, Wintergarten, o.a.) und Ausstattung (z.B. Einrichtung) sind komplett unterschiedliche Sachen.

    Kann mir hier jemand einen Tip geben oder muss ich wirklich zum ersten mal zum Steuerberater?

    Den Weg würde ich gehen.